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Rammstein-Frontsänger Till Lindemann während eines Auftritts
Die Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Lindemann mehren sich.
Die Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Lindemann mehren sich.
Christophe Gateau / dpa / picturedesk.com

Kein Maulkorb für Lynn: Niederlage und Sieg für Lindemann

18.08.2023 um 07:39, Stefanie Hermann
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Die Anwälte von Rammstein-Frontsänger Lindemann verbuchen vor Gericht sowohl Sieg als auch Niederlage gegen Shelby Lynn. Die Argumentation überrascht.

Es sind Behauptungen, die seit Mai weit über die Grenzen Deutschlands hinaus heftig diskutiert werden und Fans wie Bevölkerung in Lager teilen: Nach einem Rammstein-Konzert in Vilnius hat die Irin Shelby Lynn schwere Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann und einzelne Mitarbeiter der Band erhoben. Seitdem sind immer mehr Frauen mit ähnlichen Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen.

Verfügungen gegen Medien

Seither hagelt es gegen die Frauen und berichtende Medien Unterlassungsklagen. In mehreren Fällen wurden der Lindemann vertretenden Kanzlei Schertz Bergmann Recht gegeben. Der Spiegel darf unterdessen etwa nicht mehr behaupten, Lindemann habe Frauen mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt. Auch die Urheberin der Behauptung hat die Kanzlei ins Visier genommen. Lynn hatte öffentlich erklärt, ihr seien nach dem Rammstein-Konzert Drogen in den Drink gemischt worden.

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Umstände unklar

Diese Behauptung wollten Lindemanns Anwälte untersagt wissen. Lynns Verteidigungsstrategie war klar: Sie habe Lindemann auf Twitter und Instagram nicht persönlich beschuldigt, damit könne sie auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt haben. Von Medien, wie der BBC, sei sie falsch zitiert worden. Sie selbst wisse nicht, wann und wie ihr die Drogen zugeführt worden seien.

Antrag abgewiesen

Im Urteil wurde ihr jetzt Recht gegeben, der Verfügungsantrag zurückgewiesen. "Das Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze", so die Anwälte in einem Statement. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Shelby Lynns Aussagen auf ungewöhnlichen Ausfallerscheinungen bei moderatem Alkoholkonsum basierten.

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Pyrrhussieg für beide Parteien

Für Lynn wie Lindemann ist es ein Pyrrhussieg: Zwar darf Lynn weiter bei ihren Äußerungen bleiben, allerdings werden diese als Meinung abgetan. Lindemann wiederum ist zwar mit seinem Verfügungsantrag abgeblitzt, könnte aber künftig von der Urteilsbegründung profitieren. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte nämlich Auswirkungen auf das laufende Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin haben, das auf den Vorwürfen von Shelby Lynn basiert.

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