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Ein Thermometer vor einem roten Himmel mit einer grellen Sonne. Es zeigt mehr als 35 Grad.
In Österreich gibt es kein gesetzliches Recht auf hitzefrei.
In Österreich gibt es kein gesetzliches Recht auf hitzefrei.
xurzon/istockphotos.com

Heißes Thema: Wer bekommt in Österreich hitzefrei?

12.07.2023 um 11:10, Stefanie Hermann
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Die hohen Temperaturen machen arbeiten zur Qual. Was im Büro, auf der Baustelle und am Arbeitsplatz jetzt gilt: die 7 wichtigsten Fragen und Antworten.

Es ist Sommer, die Temperaturen steigen und die Sonne brennt vom Himmel. Während viele Menschen ihre Freizeit am Strand oder im Schwimmbad verbringen, fragen sich andere, ob sie bei diesen Bedingungen überhaupt arbeiten müssen. Arbeitnehmer, die bei hohen Temperaturen tätig sind, erleben oft eine deutliche Abnahme ihrer Leistungsfähigkeit und Konzentration. Darüber hinaus kann die Hitze auch die Arbeitsqualität beeinträchtigen und das Risiko von Fehlern und Unfällen erhöhen. Extreme Hitze kann zudem eine ernsthafte Gefahr für unsere Gesundheit darstellen. Der Arbeitgeber hat deswegen gewisse Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern zu erfüllen. Aber gibt es in Österreich deswegen auch "hitzefrei"? Die 7 wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Arbeiten bei Hitze in Österreich.

1. Gibt es in Österreich ein Recht auf "hitzefrei" am Arbeitsplatz?

Das österreichische Arbeitsrecht kennt grundsätzlich kein Recht auf "hitzefrei". Allerdings kann man mit dem Arbeitgeber reden. Eventuell kann dann auch kurzfristig Zeitausgleich genommen oder Urlaub verbraucht werden. Dafür braucht es aber das Einverständnis von beiden Seiten. Schickt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ohne Einverständnis in die Hitzeferien, gilt das als bezahlte Freistellung.

2. Ich arbeite auf dem Bau und es ist glühend heiß. Gibt es eine Sonderregelung für Baustellen?

Ja, die gibt es tatsächlich. Ab 32,5 Grad Hitze kann der Arbeitgeber entscheiden, dass die Arbeit eingestellt wird. Arbeiter werden dann aus der Schlechtwetterentschädigung entlohnt.

3. In meinem Büro ist es unerträglich warm. Muss mein Arbeitgeber etwas gegen die Hitze am Arbeitsplatz tun?

Ja, Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass das Büro nicht zur Sauna wird. Direkte Sonneneinstrahlung muss zum Beispiel mit Jalousien vermieden werden und in Büros sollte die Temperatur zwischen 19 und 25 Grad liegen. Wenn keine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden ist, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

4. Muss ich bei Hitze noch immer eine Krawatte tragen? Gibt es Lockerungen bei den Kleidungsvorschriften aufgrund der Hitze?

Leider gibt es kein Gesetz, das erlaubt, Krawatte oder Sakko im Sommer zuhause zu lassen. Empfehlenswert bei hohen Temperaturen wäre es allemal. Hier hilft nur, mit dem Chef zu sprechen und auf Verständnis zu hoffen.

5. Mein Chef gibt mir im Sommer immer Freikarten fürs Freibad. Kann ich darauf bestehen, dass er das immer macht?

Nein. Auch "Sommer-Goodies" wie vergünstigte Getränke, Eis oder Freibadkarten sind letztlich eine freiwillige Leistung. Als Arbeitnehmer hat man keinen Anspruch darauf.

6. Muss ich Steuern zahlen, wenn mein Chef mir eine Freibad-Karte schenkt oder mir Getränke gibt?

Ja, für die Freibad-Karte sind Steuern zu zahlen, da sie als abgabepflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis gelten. Getränke oder Eis vom Chef sind aber abgabenfrei.

7. Sommer, Hitze, Ferienzeit: Ich stecke im Stau und komme nicht pünktlich zur Arbeit. Verliere ich mein Gehalt?

Nein. Wenn man wegen Verkehrsbehinderungen oder Autopannen nicht oder verspätet zur Arbeit kommen kann, zählt das als wichtiger persönlicher Dienstverhinderungsgrund und man behält den Entgeltanspruch.

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