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Frau sieht sich ihre Handyrechnung an.
Über die Preiserhöhung wird in der Regel auf der Rechnung informiert.
Über die Preiserhöhung wird in der Regel auf der Rechnung informiert.
iStock.com/demaerre

Preis-Hammer: Handytarife werden teurer

15.03.2023 um 14:09, Simone Reitmeier
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Mit 1. April steigen die Tarife für Telefonie und Internet. Davon ausgenommen sind Kunden kleiner Anbieter, die keine entsprechenden Klauseln im Vertrag haben.

Die Arbeiterkammer hat im März bei Handytarif-Anbietern nachgefragt, ob die Preise steigen werden. Während einige die Grundgebühr und/oder Servicepauschale kräftig anheben, bleiben die Preise bei anderen unverändert.

Bis zu 11,5 Prozent teurer

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Verträge befinden sich Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Das heißt, die Preise von Grundgebühr, Servicepauschale und einzelnen Leistungen können während der Vertragslaufzeit gemäß des Verbraucherpreisindexes angepasst werden. Da die Inflation heuer hoch ist, werden die Gebühren ab 1. April zwischen 8,5 und 11,5 Prozent angehoben.  

A1, Magenta und Drei erhöhen die Preise

  • Drei steigert die Grundgebühr je nach Tarif zwischen 8,5 und 11,5 Prozent. Datentarife kosten daher um rund zwei Euro pro Monat mehr, Telefonietarife um 2,20 Euro.
     
  • A1 erhöht Grundgebühr, Servicepauschale und bestimmte Tarifoptionen (zum Beispiel Handygarantien) um 8,5 Prozent.
     
  • Magenta hat sich gegenüber der AK zu den Tarifanpassungen nicht geäußert. Auf der Webseite lässt das Unternehmen seine Kunden aber wissen, dass die monatlichen Grundentgelte bei den betroffenen Tarifen um bis zu 8,6 Prozent erhöht werden.
     
  • Die meisten kleinen Anbieter haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Verträgen. Das heißt, die Preise bleiben gleich. Das gilt zum Beispiel für Hot, Spusu, georg, krone mobil, kurier mobil, yooopi. wowww, Simfonie, Rapid mobil, Raiffeisen mobil und LiWest. Bei Yesss gibt es seit 16. Jänner Klauseln in Neuverträgen.

Die Arbeiterkammer rät daher Konsumenten, die sich aktuell nach einem neuen Handybetreiber umsehen, auch die kleineren Anbieter zu prüfen.

Kündigung nicht möglich

Ist die Wertsicherung mit entsprechender Klausel im Vertrag verankert, entsteht für den Kunden kein Sonderkündigungsrecht.

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