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erdinand Wegscheider (ServusTV) im Rahmen einer Diskussion bei den österreichischen Medientagen 2019.
Ferdinand Wegscheider feiert den Beschluss des Bundesverwaltungsgericht als "Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich".
Ferdinand Wegscheider feiert den Beschluss des Bundesverwaltungsgericht als "Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich".
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Gericht bestätigt: "Der Wegscheider" kein Nachrichtenformat

22.06.2023 um 08:38, Patrick Deutsch
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Servus TV triumphiert vor Gericht: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es sich bei "Der Wegscheider" um keine Nachrichtensendung handelt.

Nach einer Beschwerde des Presseclubs Concordia hatte die Medienbehörde KommAustria Verstöße gegen das Objektivitätsgebot durch die Sendung "Der Wegscheider" festgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt der Berufung durch Servus TV stattgegeben. Intendant Ferdinand Wegscheider feiert das Urteil als "Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich".

>>> "Der Wegscheider": Komm Austria leitet Verfahren gegen ServusTV ein

Keine Nachrichten, nur Satire

Eine Sachverhaltsdarstellung des Presseclubs Concordia ortete bei Servus TV "systemische Mängel im Gesamtprogramm". Insbesonders der Wochenkommentar von Intendant Ferdinand Wegscheider würde "falsche oder irreführende Äußerungen sowie einseitige und unsachliche Ausführungen" beinhalten. Die Medienbehörde KommAustria folgte der Einschätzung des Presseclub und sah "grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat". Der Sender argumentiert, dass es sich bei "Der Wegscheider" um eine Satire-Sendung handelt und bekam vor Gericht recht. "Wir freuen uns, dass das BVwG klar festgestellt hat, dass es sich bei meinem satirischen Wochenkommentar nicht um eine Berichterstattung, Informationssendung oder Nachrichtensendung handelt und somit keine Rechtsverletzung gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes vorliegt", erklärt Wegscheider in einer Pressemitteilung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Behörde kann beim Verfassungsgerichthof Rechtsmittel einlegen.

Wolf versteht die Welt nicht mehr

Ein Satz am Ende der Pressemitteilung sorgt bei Armin Wolf für Verwunderung. "Insofern ist die Aufhebung des Bescheids der Medienbehörde ein wichtiger Etappensieg und ein Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich", wird Wegscheider da zitiert. Der ZIB2-Anchor fragt sich auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, ob es sich bei der Aussage nicht wieder um Satire handeln muss: "Der ServusTV-Chef sagt, seine Kommentare könnten nicht gegen Objektivitätsregeln verstoßen, weil sie 'Satire' seien und nicht Journalismus. Ein Gericht gibt ihm recht. Das feiert er nun als 'Sieg für den Journalismus'. Ganz offensichtlich wieder Satire", so Wolf.

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