Fitnessstudios: Wer jetzt Geld zurückbekommt
Im Oktober klagte die Arbeiterkammer gegen die Fitnessstudio-Kette „clever fit“, da neben Mitgliedsbeiträgen weitere Kosten (Chipgebühr, Service- und Verwaltungspauschale) ohne Gegenleistung verlangt wurden. Das Verfahren landete in letzter Instanz beim Obersten Gerichtshof (OGH), der nun ein Urteil gefällt hat.
Gebühren ohne Gegenleistungen
„clever fit“ meinte, mit den Zusatzgebühren würden Aufwände finanziert werden, die bei einem Vertragsabschluss entstehen. Laut Emanuela Prock von der AK-Wien sind diese „Zusatzentgelte aber rechtswidrig und dürfen nicht mehr verlangt werden“. Die von Kunden geforderten Beträge stünden keiner entsprechenden Gegenleistung oder keinem besonderem Aufwand des Unternehmens gegenüber. Das seien Leistungen, die ein Unternehmen sowieso erbringen muss – ohne Extrakosten dafür zu verlangen. Das sah auch der OGH so und entschied, dass „clever fit“ kein Geld mehr für Servicepauschalen, Chipkartenentgelte oder Bearbeitungsgebühren verrechnen darf. Bereits gezahlte Beträge muss die Fitnesskette an die Kunden zurückzahlen.
Um folgende Kosten handelt es sich:
- Verwaltungspauschale bei Vertragsabschluss: 19,90 Euro
- Chipgebühr bei Vertragsabschluss: 19,90
- Servicepauchale: 2-mal pro Jahr 19,90 Euro
Online-Schadensmeldung
„Die AK hat ‚clever fit‘ zur Rückzahlung dieser Kosten aufgefordert“, informiert Prock. Eine konkrete Lösung für die Rückzahlungen gibt es bis dato noch nicht, die Konsumentenschützer sind jedoch mit den betroffenen Unternehmen in Gesprächen und rechnen laut help.ORF.at mit einer kundenfreundlichen Lösung. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre, Bestandskunden würden höchstwahrscheinlich alle Gebühren rückerstattet bekommen.
Für Betroffene hat die AK eine Online-Schadensmeldung eingerichtet. Dort können sich Kunden von Clever fit, Fit Fabrik, FITINN, FIT/ONE und McFIT melden und ihre Daten eingeben. Sobald es eine Lösung für die Gebührenrückzahlung gibt, meldet sich die AK per Mail.
Fällt auch die Servicepauschale bei Handyverträgen?
Den Kostenpunkt „Servicepauschale“ kennt man bereits aus Handyverträgen. Damit sollen ebenfalls sogenannte Zusatzservices abgegolten werden. Netzanbieter argumentieren in der Regel mit Verwaltungsaufwand, SIM-Karten-Freischaltung, Netzausbau oder ähnlichem. Nach dem OGH-Urteil rücken auch diese Zusatzkosten aus dem Telekommunikationsbereich erneut in den Fokus, die AK möchte auch andere Branchen unter die Lupe nehmen. Eventuell gibt es bald weitere Rückzahlungen an Kunden.