Fall Teichtmeister: Das Urteil ist da
Heute war es soweit: Florian Teichtmeister musste sich wegen des Besitzes und der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger vor Gericht verantworten. 58.000 einschlägige Dateien wurden bei ihm zu Hause gefunden. Nun ist das Urteil gefallen.
Kein Tag im Gefängnis
Teichtmeister hat sich im Prozess geständig gezeigt, alle Vorwürfe gegen ihn seien richtig. Das Wiener Landesgericht hat den 43-Jährigen schuldig gesprochen. Das Urteil des Schöffensenats: zwei Jahre bedingte Haft und die bedingte Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt. Folgende Weisungen wurden erteilt: Psychotherapie, Alkohol- und Drogenabstinenz sowie Bewährungshilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.