Jetzt Steuerausgleich machen: Holen Sie sich Geld zurück
In Zeiten wie diesen haben wir wirklich nichts zu verschenken. Deshalb sollten Sie nicht darauf vergessen Ihre "Arbeitnehmerveranlagung 2022", den so genannten Steuerausgleich, zu machen.
Soll ich das überhaupt machen?
Ja, auf jeden Fall. Denn noch immer gibt es rund 1,8 Millionen Österreicher die darauf verzichten und dem Staat somit mehrere Hundert Euro schenken. Besonders sinnvoll ist ein Steuerausgleich bei wechselnden Arbeitsverhältnissen, für Alleinerzieher, bei Teilzeitarbeit oder wenn übers Jahr unterschiedlich lange Arbeitszeiten galten. Wer Kinder hat und Familienbeihilfe bezieht kann für jedes Kind den Familienbonus geltend machen, wenn dieser nicht bereits monatlich mit dem Gehalt ausbezahlt wird.
Bei Finanzonline anmelden
Natürlich kann man den Steuerausgleich auch noch auf Papier ausfüllen und per Post abrschicken, aber viel schneller geht es im Internet über die Plattform FinanzOnline. Die Anmeldung funktioniert über die Handysignatur oder mit Benutzername und Passwort. Wer noch keinen Account hat, muss sich zuerst registrieren (das geht hier), danach bekommt man per Post einen RSA-Brief mit den Zugangsdaten zugeschickt. Wer bereits die Handysignatur, Bürgerkarte beziehungsweise ID-Austria nutzt, kann sich gleich einloggen.
Alle Daten eingeben
Bis Anfang März sollte der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel eingereicht haben. Wer Finanzonline bereits nützt sieht die eingegeben Daten aus dem Vorjahr. Das Ausfüllen erfolgt schrittweise und ist übersichtlich gestaltet, zum Schluss kommt man zu einer Zusammenfassung aller eingegebenen Daten und kann sein Guthaben auch gleich berechnen lassen. Erst wenn man den Haken "Einreichung abschicken" anklickt, ist der Steuerausgleich beim Finanzamt eingereicht.
Wann kommt das Geld?
Bei einem normalen Ausgleich ohne Nachfragen seitens des Finanzamtes ist das Geld meist innerhalb von zwei Wochen am Konto. Bei Berufsgruppenpauschalen kann es auch länger dauern. Achtung: Ist man bei Finanzonline registriert erfolgt die ganze Kommunikation nur mehr über diese Plattform. Man kann sich jedoch per Mail erinnern lassen, wenn eine Nachricht oder ein Bescheid auf der Plattform eintrifft.
Mehr Geld durch diese Neuerungen:
Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
Teuerungsabsetzbetrag: Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine doppelte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.