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Ein Mann hält ein brennendes Feuerzeug in der Hand.
Der 49-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie.
Der 49-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie.
iStock.com/Dhaqi Ibrohim

Knapp entkommen: Wiener wollte Nachbarin anzünden

06.08.2024 um 12:51, Simone Reitmeier & APA, Red
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Weil sie ihn wegen Lärmbelästigung angezeigt hatte, wollte ein Wiener (49) seine Nachbarin anzünden. In letzter Sekunde konnte sie sich retten.

Ein 49-Jähriger hat am Dienstag am Landesgericht zugegeben, dass er seine Nachbarin töten wollte. Motiv: sie hatte ihn wegen Lärmerregung angezeigt. Deswegen passte er die 50-Jährige vor dem Wohnhaus in Wien-Hietzing ab und schlug mit einem abgebrochenen Ast so lange auf ihren Kopf und Oberkörper ein, bis ein Passant dazwischen ging und ihm den Holzprügel entriss. Darauf schüttete der Mann einen Brandbeschleuniger auf die am Boden liegende Frau und wollte sie anzünden.

Feuerzeug aus Hand geschlagen

"Sie hörte das Klicken des Feuerzeugs und sah Funken. Aber es ist nicht gleich eine Flamme gekommen. Sie konnte ihm daher das Feuerzeug aus der Hand schlagen", schilderte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung den Geschworenen die im sprichwörtlichen Sinn brenzligen Szenen, die sich am 18. April 2024 in der Auhofstraße abgespielt hatten. Der Passant hätte den 49-Jährigen dann auch von der Frau gezogen, nachdem sich dieser noch auf sie geworfen hatte. "Es ist allein Glück und der Geistesgegenwart der Frau und des Passanten zu verdanken, dass sie uns heute als Zeugin zur Verfügung steht", betonte die Staatsanwältin.

Mann leidet an Schizophrenie

Gegen den 49-Jährigen wurde nicht wegen versuchten Mordes verhandelt. Ein von der Anklagebehörde im Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter der Einfluss einer paranoiden Schizophrenie stand, deretwegen er bereits 2008 in den Maßnahmenvollzug kam, aus dem er nach achteinhalb Jahren endgültig entlassen wurde. Weil der Mann somit zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig war, wies ihn ein Schwurgericht (Vorsitz: Christoph Bauer) nach kurzer Beratung gemäß § 21 Absatz 1 StGB in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum ein, wo er zeitlich unbefristet und so lange angehalten werden kann, bis Expertinnen und Experten überzeugt sind, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Mit Urteil einverstanden

"Wie soll es mit Ihnen weitergehen?", wollte der vorsitzende Richter abschließend von dem Mann wissen. "Wahrscheinlich werde ich bis an mein Lebensende im Maßnahmenvollzug bleiben", erwiderte dieser. Mit dem Urteil war der 49-Jährige ebenso einverstanden wie die Staatsanwältin. Die Gerichtsentscheidung ist daher rechtskräftig.

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