Baby totgeschüttelt: Vater (30) unter Mordverdacht
Am Wiener Landesgericht beginnt ein Mordprozess, bei dem sich ein 30-Jähriger für den Tod seines drei Monate alten Sohnes verantworten muss. Laut Anklage soll er seinem Kind schwere Kopfverletzungen zugefügt haben, die zum Tod führten. Der Mann bestreitet die Vorwürfe vehement.
Vater bestreitet Vorwürfe
Der Angeklagte behauptet, er habe den Sohn nicht geschüttelt und sei unschuldig. Er führt Behandlungsfehler im Krankenhaus als möglichen Grund für den Tod an und vermutet medizinisches Versagen.
Notaufnahme zu spät
Am 3. Februar brachte die Mutter den misshandelten Säugling ins Krankenhaus. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Baby bereits keine Gehirnfunktionen mehr. Drei Tage später wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet.
Ärzte alarmieren Polizei
Die Hirnverletzungen des Kindes deuteten auf ein Schütteltrauma hin. Neben den Kopfverletzungen wies der Bub auch ältere Verletzungen wie gebrochene Rippen und einen gebrochenen Arm auf.
Staatsanwaltschaft klar
Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass der Vater für den Tod verantwortlich ist, da die Verletzungen in den sieben Stunden entstanden seien, in denen er alleine mit dem Kind war.
Verteidigung zweifelt
Die Verteidigerin des Mannes bezeichnet ihren Mandanten als liebevollen Familienvater. Sie kritisiert, dass sich die Ermittler auf den Vater als Täter festgelegt hätten, ohne andere Möglichkeiten zu prüfen.
Keine Aussage der Mutter
Die Mutter des verstorbenen Kindes verweigert ihre Aussage im Prozess. Ihre bisherigen Aussagen im Ermittlungsverfahren dürfen daher nicht zur Urteilsfindung verwendet werden.
Tat am 3. Februar
Der Angeklagte war alleine mit dem Kind, als es laut Anklage zu den fatalen Verletzungen kam. Der Vater behauptet, dass das Baby bereits seit der Geburt gesundheitliche Probleme hatte.
Zeugen widersprechen
Familienangehörige des Angeklagten versichern, er sei ein fürsorglicher Vater gewesen. Die Schwiegermutter bestreitet jedoch, dass das Kind jemals bei ihr übernachtet habe, wie der Vater behauptet hatte.
Gerichtsmediziner am Zug
Die Gerichtsmediziner und Neuropathologen werden ihre Gutachten am 24. Oktober vorlegen. Dem Vater droht bei einer Verurteilung eine lange Haftstrafe.