Terror in Wien: Prozess wird teilweise wiederholt
In Wien spitzt sich die juristische Aufarbeitung des Terroranschlags vom November 2020 erneut zu. Drei Männer, die wegen ihrer Unterstützung für den Attentäter bereits zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, müssen heute, Dienstag, wieder vor Gericht erscheinen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), die eine teilweise Aufhebung der ursprünglichen Urteile nach sich zog. Das erneute rechtliche Nachspiel fokussiert sich jetzt auf die Frage, ob die Angeklagten Teil einer terroristischen Vereinigung waren.
Teilweise Aufhebung
Die ursprünglichen Verurteilungen zu 19 und 20 Jahren Haft sowie eine lebenslange Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord sind rechtskräftig. Festgestellt hat der OGH aber Feststellungsmängel bei der Verurteilung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen bzw. kriminellen Organisation. Die Mängel beinhalten eine fehlerhafte Rechtsbelehrung der Geschworenen und eine zu vage Formulierung des Wahrspruchs. Nötig sei deswegen die Neuverhandlung.
Strafhöhe könnte sich ändern
Klären muss das Gericht jetzt, ob es tatsächlich eine terroristische Vereinigung gab. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern. Die Schuldsprüche wegen Beihilfe zum Mord bleiben davon aber unberührt. Ein zweiter Verhandlungstag ist für Donnerstag, den 7. März, anberaumt.