Hetzjagd: Raser-Bursche (15) rammt 2 Polizeiautos
Am Mittwoch wird am Wiener Landesgericht gegen einen erst 15-Jährigen verhandelt, der sich am 17. August 2024 mit einem gestohlenen Pkw mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd durchs Stadtgebiet geliefert hatte. Auf bis zu 140 km/h soll der Jugendliche das Fahrzeug beschleunigt haben. Bei seiner Festnahme drohte er - zehn Tage nach den wegen einer terroristischen Bedrohungslage abgesagten Taylor-Swift-Konzerten im Ernst-Happel-Stadion - mit einem Terroranschlag.
Zwei Polizeiwagen gerammt
Selbst ein Reifenplatzer hatte den 15-Jährigen nicht dazu gebracht, seine rasante Fahrt zu beenden. Im Gegenteil, er lenkte seinen Wagen sogar nach rechts aus, um ein ihn verfolgendes Einsatzfahrzeug zu touchieren. "Der hat mich sehr knapp überholt", rechtfertigte er das Manöver, worauf ihn die Richterin anfuhr: "Hearn'S, der wollt' Sie stoppen!" Erst als er im Bereich der Raffineriestraße in Wien-Donaustadt zwei Polizeifahrzeuge rammte, kam der Pkw, in dem sich neben dem 15-Jährigen drei seiner Freunde im Alter zwischen 14 und 16 befanden, zum Stillstand. Das Ganze sei unüberlegt und nicht durchdacht gewesen, sah der Jugendliche dann doch ein: "Ich hab' nicht nachgedacht. Es war dumm von mir."
Terror-Drohung
Dem Strafantrag zufolge verhielt sich der Lenker weiter renitent, als ihn die Polizei in Gewahrsam nahm. Polizisten hätten ihn aus dem Fahrzeug gezogen und "auf die Motorhaube gelegt", erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. Das habe ihn "wütend gemacht". Er werde mit seinen tschetschenischen Brüdern einen Terroranschlag auf eine Polizeiinspektion verüben, soll der 15-Jährige von sich gegeben haben. "Ich habe das in der Aggression gesagt, ich habe das aus Wut gesagt", bestätigte der Jugendliche. Inzwischen bereue er seine Aussage, die nicht ernst gemeint gewesen sei.
Verbotene "Spritztouren"
Wie die Ermittlungen zutage förderten, dürfte sich der Bursch seit April wiederholt in geparkte, nicht abgesperrte Fahrzeuge gesetzt, diese verbotenerweise in Betrieb gesetzt und "Spritztouren" unternommen haben. Auch weitere Einbruchsdiebstähle werden ihm angekreidet - so soll er Zigarettenautomaten aufgebrochen haben. "Ich bin einfach so losgefahren. Ich wollte nicht öffentlich fahren", schilderte der groß gewachsene, äußerlich deutlich älter als 15 wirkende Angeklagte dem Gericht. Auf den Hinweis der Vorsitzenden, dass er altersbedingt weit davon entfernt sei, eine Lenkerberechtigung zu besitzen, erwiderte er: "Ich liebe es, Auto zu fahren. Die Marke war mir egal. Ich wollte einfach Spaß haben."
Urteil: Ein Jahr Haft
Ein Schöffensenat verhängte über den bereits vorbestraften Burschen - er hatte im vergangenen Juni eine Bewährungsstrafe ausgefasst - wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, schwerer Sachbeschädigung, unbefugter Inbetriebnahme von Fahrzeugen, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und weiterer Delikte ein Jahr Haft. Davon wurden vier Monate unbedingt ausgesprochen, die offene bedingte Freiheitsstrafe von sechs Wochen wurde widerrufen. Der Jugendliche - er wird Mitte November 16 - muss somit insgesamt fünfeinhalb Monate absitzen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Roland Friis nahm er die Strafe an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 2. Oktober 2024 um 13.59 Uhr aktualisiert.