Tragisch: Schlange lebendig im Müll entsorgt
Schlangen, die sich aufs stille Örtchen verirrt haben: Diese Meldungen krochen zuletzt in die Schlagzeilen. Und auch jetzt reißen die Meldungen nicht ab. Allein in den letzten zwei Wochen wurden sechs weitere Exoten gefunden. Ihr Schicksal: sehr viel tragischer. Die Reptilien wurden von ihren Besitzern im urbanen Dschungel entsorgt, wie die Tierrettung beklagt. Einmal sogar mit tödlichem Ausgang.
Brutal: Kornnatter im Abfall verendet
Eine ungiftige Kornnatter ist von ihrem Besitzer in Meidling noch lebend einfach im Müll entsorgt worden. Ein Mitarbeiter der MA 48 fand das Reptil. Die sofort verständigten Spezialisten konnten aber nichts mehr für die Schlange tun. Das Tier hatte zuvor mehrere Brüche und einen Darmvorfall erlitten.
Der jüngste, besonders tragische Vorfall bewegt die Tierschutzombudsstelle und das Tierquartier Wien zu einem klaren Appell. „Wer sich ein Tier anschafft, muss unbedingt vorher die nötige Sachkunde erwerben, um zu wissen, auf was man sich einlässt. Für Reptilien, die sehr spezielle Ansprüche an die Haltung stellen, gilt das ganz besonders.“
Drei Königspythons auf der Straße ausgesetzt
In der letzten Woche dann der nächste Schlangenalarm: In Simmering wurden auf offener Straße drei Königspythons in Transportboxen aufgefunden. Dass immer wieder Tiere komplett hilflos auf die Straße gesetzt werden, ist für Tierquartier Betriebsleiter Thomas Benda erschreckend. Wer sachdienliche Hinweise auf den Besitzer oder die Besitzerin geben kann, soll sich an das Fundservice für Haustiere – erreichbar unter der Wiener Nummer 4000 80 60 – wenden.
Auch Wiens Tierschutzombudsfrau Eva Persy zeigt sich fassungslos. „Wer sich seiner Schlange auf diese Art und Weise entledigt, dem fehlen vermutlich nicht nur Wissen und Empathie für diese sensiblen Wildtiere, sondern jegliche Moral.“
Strafrahmen: bis zu 7.500 Euro
Mit rechtlichen Folgen haben nicht nur die Tierquäler sondern auch säumige Besitzer zu rechnen: Wer die Haltung eines Wildtieres mit besonderen Ansprüchen nicht binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde meldet, riskiert Geldstrafen von bis zu 3.750 Euro. Das Aussetzen von Tieren wird mit bis zu 7.500 Euro bestraft.