Missbrauchsfall um Mädchen (12): Ermittlungen eingestellt
- Ermittlungen eingestellt
- Zehn weitere Verdächtige
- Zwei Freisprüche
- Freisprüche keine Überraschung
- Prozess gegen Ex-Freund
- Öffentlichkeitsausschluss möglich
Im Zusammenhang mit einem zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten mutmaßlich mehrfach missbrauchten Mädchen – die Betroffene war damals zwölf Jahre alt und ist mittlerweile 14 – hat die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen gegen fünf Tatverdächtige eingestellt. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte der APA am Freitag einen entsprechenden Bericht des „Kurier”.
Ermittlungen eingestellt
Wie Bussek erläuterte, waren zwei ursprünglich Beschuldigte zu den angeblichen Tatzeitpunkten noch keine 14 und damit nicht strafmündig. Sie hätten selbst bei allfälligen Vergehen nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sodass von ihrer weiteren Verfolgung abgesehen wurde. Bei drei Beschuldigten, die teilweise deutlich älter als 14, aber noch keine 18 waren, erfolgte die Verfahrenseinstellung „aus Beweisgründen”, wie Bussek sagte: „In diesen drei Fällen war nicht feststellbar, ob die Verdächtigen überhaupt an Übergriffen beteiligt waren. Nicht einmal das Opfer konnte das mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit sagen.” Daher wurden die Anzeigen gegen diese drei Burschen zurückgelegt.
Zehn weitere Verdächtige
Gegen zehn Jugendliche, die das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich wiederholt an der Unmündigen vergangen haben sollen – medial kolportierte Gruppenvergewaltigungen hatte es jedoch nie gegeben –, wird noch wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt. In U-Haft befindet sich allerdings keiner der Verdächtigen. Ermittlungsgegenstand sind vor allem Vorgänge in einem Hotelzimmer.
Zwei Freisprüche
Zwei weitere, ursprünglich der Vergewaltigung Verdächtigte sind bereits angeklagt, aber rechtskräftig freigesprochen worden. Bei einem 16-Jährigen kam Anfang Dezember ein Schöffensenat am Landesgericht zum Schluss, dass es – wie in der Begründung betont wurde – „völlig einvernehmlichen” Sex und keine Gewalt gegeben habe. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar” gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, hieß es.
Anfang Jänner wurde ein 17-Jähriger nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen. „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat”, stellte die vorsitzende Richterin in diesem Fall fest.
Freisprüche keine Überraschung
Im Unterschied zu jüngsten Medienberichten kamen diese beiden rechtskräftigen Freisprüche keineswegs überraschend. Nach APA-Informationen soll die Staatsanwaltschaft zunächst die Einstellung der beiden Vergewaltigungsverfahren gemäß § 210 StPO angedacht haben. Diese Bestimmung sieht vor, dass Anklagen nur dann einzubringen sind, wenn die Staatsanwaltschaft von einer Verurteilung „überwiegend wahrscheinlich” ausgeht. In beiden Fällen lag die Wahrscheinlichkeit darunter.
Am Ende landeten die 16- und 17-jährigen Burschen dennoch vor Gericht. Gegen die Freisprüche legte die Staatsanwaltschaft schließlich keine Rechtsmittel ein.
Prozess gegen Ex-Freund
Indes wird in der übernächsten Woche am Wiener Landesgericht gegen den Ex-Freund der inzwischen 14-Jährigen verhandelt, weil er von September 2023 bis Anfang 2024 wiederholt einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen gehabt haben soll. Der damals 16-Jährige wusste, dass das Mädchen noch keine 14 war und hätte deshalb nicht mit ihr intim werden dürfen.
Zum ersten Geschlechtsverkehr soll es an ihrem 13. Geburtstag gekommen sein. Obwohl keine Gewalt im Spiel war, sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen als erfüllt an. Zudem wird ihm versuchte Nötigung vorgeworfen: Er soll mit der Veröffentlichung von intimen Bildern gedroht haben, um einen geschenkten Ring zurückzubekommen. Am Handy des Burschen wurden zudem Dateien mit kinderpornografischem Material gefunden.
Öffentlichkeitsausschluss möglich
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Prozess gegen den 18-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. § 42 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz sieht dies vor, wenn es im Interesse des Jugendlichen geboten ist.
Ein Boulevard-Medium hatte über die Anklage unter dem Titel „'Teuflischer' Ex von 13-Jähriger angeklagt” berichtet. Eine andere Zeitung zitierte die Mutter des Mädchens mit der Aussage, der Angeklagte habe sich „als Retter aufgespielt”. Tatsächlich wusste die Mutter von der Beziehung ihrer Tochter zum 16-Jährigen und tolerierte diese, obwohl ihre Tochter erst 13 war.