Baby in Müllsack: 21-Jährige angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen eine 21-jährige Frau erhoben, die ihr neugeborenes Kind während der Geburt getötet haben soll. Der Vorfall ereignete sich Ende 2024 in einem Hotel in Wien-Simmering. Der Strafantrag lautet auf Tötung eines Kindes bei der Geburt gemäß § 79 StGB. Der Prozess ist für den 26. Mai angesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht der Frau eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Heimliche Geburt
Am 8. Dezember hatte die junge Frau gemeinsam mit ihrem 25-jährigen Partner in einem Hotel im 11. Wiener Gemeindebezirk eingecheckt. Am Tag darauf wurde die Berufsrettung gerufen, weil die Frau über starke Blutungen klagte. Im Krankenhaus Wien-Landstraße stellten die behandelnden Ärzte fest, dass sie kurz zuvor ein Kind zur Welt gebracht haben musste. Die 21-Jährige bestritt jedoch entschieden, schwanger gewesen zu sein oder ein Kind geboren zu haben. Auch ihr Partner erklärte, nichts von einer Schwangerschaft gewusst zu haben.
Die medizinischen Befunde deuteten jedoch klar auf eine kürzlich erfolgte Geburt hin. Das Krankenhauspersonal informierte daraufhin das Hotel und bat um Nachschau.
Baby im Müllsack gefunden
Während die Frau im Krankenhaus behandelt wurde, suchte das Hotelpersonal nach dem vermissten Neugeborenen. Im Müllraum stoßen die Angestellten auf einen verdächtigen Müllsack. Darin befindet sich die Leiche des neugeborenen Buben.
Das Landeskriminalamt Wien hat umgehend die Ermittlungen übernommen. Beide Elternteile wurden wegen Mordverdachts festgenommen. Ein psychiatrisches Gutachten stellte später fest, dass die Frau nicht mit Vorsatz gehandelt habe, sondern unter Einwirkung des Geburtsvorgangs. Das Kind sei gesund zur Welt gekommen und vermutlich direkt danach erwürgt worden.
Aussage der Mutter
Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass es sich um einen Fall der Kindstötung unter psychischer Ausnahmesituation handelt. In ihrer ersten polizeilichen Einvernahme gestand die junge Frau, die inzwischen aus der U-Haft entlassen wurde, dass sie das Kind am Hals gegriffen habe. Der anstehende Prozess soll nun klären, wie es zu dem tragischen Vorfall kommen konnte und ob die Frau schuldfähig ist. Ihr Lebensgefährte wurde nicht weiter verfolgt, da ihm keine Kenntnis von der Schwangerschaft oder Geburt nachgewiesen werden konnte.