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Der Mann konnte in letzter Sekunde gestoppt werden.
Der Mann konnte in letzter Sekunde gestoppt werden.
EKH-Pictures/iStock.com

Eskaliert: Betrunkener schlägt Polizist k.o.

12.09.2024 um 13:33, Marcel Toifl
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1,4 Promille und Gewalt: Zwei Männer haben sich in Brigittenau einen brutalen Kampf mit der Polizei geliefert. Beide Beamten wurden verletzt.

Am frühen Mittwochmorgen ist es in der Streffleurgasse im 20. Bezirk zu einem heftigen Polizeieinsatz gekommen. Mehrere Männer haben sich einen lautstarken Streit auf offener Straße geliefert. Alarmierte Beamte rücken an, um die Lage zu beruhigen.

Brutale Eskalation bei Kontrolle

Was als einfache Kontrolle beginnt, endet in einem Angriff auf die Polizei. Ein 43-jähriger Türke, der besonders aggressiv wirkt, verweigert jede Kooperation. Als die Polizisten ihn durchsuchen wollen, stürzen plötzlich weitere Männer herbei und versuchen, die Beamten zu stoppen. Sie wollen den 43-Jährigen befreien.

Polizist niedergestoßen

Die Situation spitzt sich zu, als der 43-Jährige einem Beamten einen Stoß gegen den Oberkörper versetzt. Kurz darauf greift ein weiterer Mann, ein 36-jähriger Österreicher, die Polizisten an. Chaos bricht aus, Pfefferspray kommt zum Einsatz.

Festnahme nach Fluchtversuch

Trotz heftiger Gegenwehr und einem kurzen Fluchtversuch des 36-Jährigen gelingt es den Beamten, beide Männer festzunehmen. Die Verdächtigen müssen nach dem Pfefferspray-Einsatz von der Wiener Berufsrettung behandelt werden, bevor sie auf die Polizeiinspektion gebracht werden.

Alkoholisierte Schläger

Ein Alkotest ergibt: Der 43-jährige Angreifer steht mit 1,4 Promille unter erheblichem Alkoholeinfluss. Sein 36-jähriger Komplize hat 0,82 Promille im Blut. Bei der Vernehmung zeigt sich der 43-Jährige ahnungslos und behauptet, sich an nichts zu erinnern. Der 36-Jährige schweigt.

Polizisten verletzt

Die Attacke hinterlässt Spuren. Zwei Polizisten werden verletzt, einer von ihnen ist danach nicht mehr dienstfähig. Trotz der Schwere des Vorfalls bleiben die Angreifer auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, sie lediglich anzuzeigen.

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