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Ab 8. November gilt in der Steiermark die 2-G-Regel für Nachgastronomie und Großveranstaltungen. Auch die FFP2-Maskenpflicht wird erweitert.
Ab 8. November gilt in der Steiermark die 2-G-Regel für Nachgastronomie und Großveranstaltungen. Auch die FFP2-Maskenpflicht wird erweitert.
istockphoto.com/Fokusiert

Steiermark: 2G für Nachtgastro und Großveranstaltungen

27.10.2021 um 13:15, Teresa Frank
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Ab 8. November gelten in der Steiermark verschärfte Corona-Maßnahmen: Lokale der Nachtgastronomie und Großveranstaltungen mit über 500 Personen dürfen nur mehr von Menschen besucht werden, die geimpft oder genesen sind.

Die Corona-Situation spitzt sich wieder zu: Heute meldete das Gesundheits- und Innenministerium in Österreich 4.261 neue Fälle. In der Steiermark wurden 548 Neuinfektionen, mehr als 4700 aktiv Infizierte und 29 Patienten auf der Intensivstation verzeichnet. Zuletzt waren die Zahlen vor etwa 11 Monaten so hoch. Die Landesregierung sieht sich daher zum Handeln gezwungen. Nach dem Vorbild Wiens gelten ab dem 8. November neue Regeln.

  • Lokale der Nachtgastronomie und Veranstaltungen von mehr als 500 Personen (sowohl indoor als auch outdoor) dürfen nur mehr von geimpften oder genesenen Personen besucht werden. Das dritte „G“ für getestet fällt damit weg.
  • Im Kundenbereich von Betriebsstätten (wie etwa dem Handel) Kultureinrichtungen und Einrichtungen zur Religionsausübung gibt es eine generelle FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Arbeitnehmer in Krankenanstalten, Kuranstalten, Ordinationen und Pflegeheimen sowie für Besucher in Kranken- und Kuranstalten und Pflegeheimen tritt die „2,5-G“-Regel in Kraft. Hier gilt nur mehr ein PCR-Test.

Vierten Lockdown verhindern

Der Stufenplan der Bundesregierung sei im Hinblick auf die aktuelle Situation zu wenig, wie Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer bei einer Pressekonferenz erklärte. „Der Stufenplan ist gut, aber er ist ein Reaktionsplan, er ist kein Aktionsplan. Wir verschärfen, wenn es sehr viel schlechter wird, und wir wollen jetzt verschärfen, damit es nicht noch schlechter wird und damit wir dieses Virus in den Griff bekommen. Wir müssen alles tun, um einen vierten Lockdown zu verhindern. Der wäre gesellschaftlich eine Katastrophe für Österreich.“ Das Inkrafttreten der neuen Maßnahmen mit 8. November gebe genug Zeit, um sich darauf einzustellen. „Wer gerne auf den Sportplatz geht, wird sich impfen lassen, oder zu Hause bleiben", betonte Schützenhöfer. Mit 1. November tritt außerdem die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft.

 

Zahl der Intensiv-Patienten steigt

Aber nicht nur die schnell steigende Zahl der Infizierte trägt zu dieser Entscheidung bei, sondern auch die Auslastung der Intensivstationen. „Wir müssen handeln“, sagt Karlheinz Tscheliessnigg, Vorstand der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes, und macht deutlich, dass die Zahlen auf der Normalstation und bei den Intensivbettenbelegungen steigen. Er unterstütze die Maßnahmen der Landesregierung. „Die Impfquote in der Steiermark liegt bei 63 Prozent Vollimmunisierung. Das ist viel, aber zu wenig“, fasst Schützenhöfer zusammen.

 

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