Skifahren: trotz Lockdown erlaubt
Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung ist in jedem Lockdown erlaubt. Bis vor kurzem durften die Seilbahnen nur aus beruflichen oder persönlichen Gründen genutzt werden. Da sie nun von allen Personen, die einen 2G-Nachweis erbringen können, genutzt werden darf, steht dem Skisport nichts mehr im Wege.
2–G gilt weiterhin
Wer Skifahren möchte, muss einen Nachweis erbringen, geimpft oder genesen zu sein. Bis 6. Dezember gibt es außerdem noch eine Übergangsfrist, bei der eine Erst-Impfung mit zusätzlichem PCR-Test als Eintrittsnachweis gültig ist. In geschlossenen Räumen, wie in Seilbahnen oder im Kassenbereich, muss zudem eine FFP2-Maske getragen werden.
Viele Skigebiete öffnen diese Woche
Bereits kommendes Wochenende können Skifahrer auf die Skipiste starten. Nicht alle Skigebiete haben sich, Wetter- oder Coronabedingt, dazu entschieden schon jetzt zu öffnen. Welche Skigebiete wann öffnen, lässt sich am besten online nachlesen.