Nikolaus und Krampus: Hausbesuche heuer erlaubt
Im ganzen Land gelten Ausgangsbeschränkungen und dennoch darf der Nikolaus die Kinder in diesem Jahr besuchen kommen, denn: ehrenamtliche Tätigkeiten fallen unter die Ausnahmeregeln. Wichtig ist, dass eine FFP2-Maske getragen und die 3G-Regel eingehalten werden muss. Wird ein 2G-Nachweis erbracht, muss (laut Bundeskanzleramt) keine Maske getragen werden.
Als zuständige Kultus-, aber auch als Familienministerin war es mir ein besonderes Anliegen, dass wir trotz der aktuell herausfordernden Corona-Lage für die Familien und Kinder im Land den Nikolaus-Besuch als besonders schöne Tradition in der Adventzeit wieder möglich machen können. Die Katholische Kirche wird sicherstellen, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen eingehalten werden. Einem sicheren Nikolausfest steht also auch heuer nichts mehr im Wege. – Bundesministein Susanne Raab
„Nikolo-Drive-In“
In vielen Orten gibt es auch einen „Nikolo-Drive-In“. Dabei können Eltern gemeinsam mit ihren Kindern mit dem Auto durch die Drive-In-Station fahren, mit dem Nikolaus sprechen und das Geschenksackerl durch die Autoscheibe erhalten. Angeboten wird dies zum Beispiel in Enns, Puch bei Weiz oder in Labuch. Bei den meisten Stationen ist eine Voranmeldung nötig.