Fix: Am kommenden Sonntag wird geshoppt
Am Freitag unterzeichnete Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl die Verordnung: am 19.12. dürfen Geschäfte von 10 bis 18 Uhr öffnen. Diese Ausnahmeregelung soll es den vom Lockdown betroffenen Branchen möglich machen, einen Teil des entgangenen Umsatzes im Weihnachtsgeschäft nachzuholen. Die Sonntags-Öffnung gilt nicht für Drogerien oder Supermärkte, da diese von der Schließung nicht betroffen waren.
Niemand wird zum Arbeiten gezwungen
An diesem Tag arbeiten nur Mitarbeiter, die sich freiwillig melden. Als Ausgleich dazu verdienen sie das Doppelte und bekommen einen extra freien Tag. Lehrlinge dürfen nicht beschäftigt werden.
Die einmalige Sonntagsöffnung am 19. Dezember ist ein Signal an jene Unternehmen, denen durch den Lockdown in den vergangenen Wochen ein Großteil der Umsätze im Weihnachtsgeschäft entgangen ist. Außerdem bieten wir den Steirerinnen und Steirern damit am letzten Adventwochenende die Möglichkeit, bei heimischen Betrieben einzukaufen und diese zu unterstützen. – Landesrätin Eibinger-Miedl