FFP2-Maskenpflicht: Ab heute überall verpflichtend
Laut der Verordnung des steirischen Landeshauptmannes Hermann Schützenhöfer, muss jeder Steirer ab heute eine FFP2-Schutzmaske tragen, wenn es zu einem Zusammentreffen von Personen in geschlossenen Räumen kommt. Dies gilt, wenn mindestens eine weitere Person anwesend ist, die nicht dem gemeinsamen Haushalt angehört und das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.
Auch in der Gatronomie gibt es Änderungen
Beim Betreten eines Restaurant, einer Bar etc. gibt es ebenfalls neue Regeln. Bis zum Einfinden am Sitzplatz ist eine Maske zu tragen. Dies gilt auch beim Verlassen.