Ab heute: 3-G am Arbeitsplatz
Geimpft, genesen oder getestet - so lautet ab heute die Vorschrift, wenn man am Arbeitsplatz mit anderen Menschen im Kontakt ist. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet einen 3-G Nachweis zu erbringen, Arbeitgeber müssen diese stichprobenartig kontrollieren. Bei Nichteinhaltung müssen Unternehmen mit Strafen bis zu 3.600 Euro und Mitarbeiter bis zu 500 Euro bzw. einer Entlassung rechnen. Wie diese Kontrollen stattfinden sollen und ob die Nachweise der Mitarbeiter gespeichert werden dürfen, ist noch nicht geregelt.
Nächste Woche folgen weitere Maßnahmen
Die Landesregierung hat bereits angekündigt, dass ab 8. November weitere Maßnahmen eingeführt werden. Laut Landeshauptmann-Stellvertreter Lang sei die Ausgangssituation in Richtung Winter heute schlechter als vor einem Jahr. Es gilt, alles zu unternehmen, um einen vierten Lockdown zu verhindern, daher gäbe es nun neue Regeln.