Nächstes Bundesland verbietet Nikotinbeutel für Jugendliche
In Vorarlberg oder Oberösterreich gilt es schon lange, nun ist es auch in Salzburg so weit: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Nikotinbeutel mehr konsumieren. Das hat der Landtag in den Ausschussberatungen beschlossen.
Nicht nur Konsum ist verboten
Die Salzburger Politik hat sich zu einem radikalen Schritt im Jugendschutz entschlossen: Ein Verbot von Nikotinbeuteln für unter 18-Jährige steht bevor. Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme und erklärt, dass damit nicht nur der Konsum, sondern auch die Weitergabe, das Anbieten und das Überlassen der Nikotinbeutel unterbunden werden soll. "Wir gehen hier mit einem umfassenden Verbot voran", so Svazek.
Neue Nikotinprodukte auf dem Vormarsch
Erst vor wenigen Tagen wurde ein neuer Suchtmittelbericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass der Konsum "neuer Nikotinprodukte" wie Nikotinbeuteln und E-Zigaretten in Österreich auf dem Vormarsch ist. "So rauchen zwar nur vier Prozent der 15-Jährigen täglich Zigaretten, allerdings konsumieren drei Prozent täglich Nikotinbeutel", berichtete Busch: "Es besteht die Gefahr, dass der Anstieg bei den neuen Nikotinprodukten den Rückgang beim Zigarettenkonsum kompensiert und es künftig wieder mehr Menschen mit Nikotinabhängigkeit gibt", erklärt Martin Busch vom Kompetenzzentrum Sucht an der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) in Wien gegenüber der APA.
Dreifache Nikotindosis
Experten warnen vor den Risiken der Nikotinbeutel, die oft die dreifache Nikotinmenge im Vergleich zu Zigaretten enthalten. Die Salzburger Landespolitik reagiert darauf mit einem umfassenden Verbot, um Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.
Bund muss noch zustimmen
Bevor das Verbot im Bundesland tatsächlich in Kraft treten kann, muss allerdings noch die Bundesregierung in Wien grünes Licht geben. Seitens des Gesundheitsministeriums gebe es aber bereits eine positive Stellungnahme.
Rechtliche Lücke geschlossen
Mit der Gesetzesänderung wird der Begriff "Tabakwaren" erweitert und umfasst ab sofort alle nikotinhaltigen Produkte. Bis dato habe es für diese Erzeugnisse keine Regeln gegeben, diese Gesetzeslücke werde nun geschlossen und damit eine klare Rechtssicherheit für Jugendliche und Eltern geschaffen.