Orther Stub'n-Verpachtung: Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister eingestellt
"Weder ein (wissentlicher) Befugnismissbrauch noch eine (vorsätzliche) Vermögensschädigung war erweislich", begründet die Staatsanwaltschaft die nunmehr von ihr verfügte Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Zwei weitere Verdachtsmomente, Amtsmissbrauch und Amtsanmaßung, hatte der Staatsanwalt schon von vornherein fallengelassen und nicht weiter verfolgt.
Es habe ihn "hart getroffen" und "sehr weh getan" ungerechtfertigt beschuldigt worden zu sein, sagt Bürgermeister Krapf, zumal Josef Sperrer trotz einer entlastenden Expertise des Rechtsausschusses der Gemeinde zum Staatsanwalt gegangen war. Dieser wohl "politisch motivierte Frontalangriff gegen meine Person" zeige, dass die Kultur des politischen Umgangs miteinander verrohe. Das müsse sich wieder ändern, sagt Krapf.
Keine Verleumdungsanzeige im Gegenzug
Obwohl er mit einer Gegenanzeige wegen des Verdachts der Verleumdung nunmehr sehr gute Chancen hätte, werde er keine erstatten. "Ein politischer Kleinkrieg bringt nichts. Ich bin überzeugt, dass die Bürger das auch satt haben. Ich möchte meine Energie für die wirklich wichtigen großen Projekte einsetzen, die in Gmunden anstehen", sagt Stefan Krapf.
Von Josef Sperrer erwarte er sich allerdings eine "klare, deutliche Reaktion", erklärt der Bürgermeister. Dieser möge den Prüfungsausschuss, den er, Krapf, für eine "absolut wichtige und demokratiepolitisch notwendige Einrichtung" halte, fair und objektiv führen und nicht für parteipolitische Angriffe missbrauchen.