"Frag den Notar" - Der Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie unterscheidet sich wesentlich von anderen Käufen, denn Sie werden erst mit der Grundbucheintragung Eigentümer.
Diese Eintragung wird der Verkäufer aber erst zulassen, wenn der Kaufpreis bezahlt wurde. Eine allenfalls notwendige Bank gibt Ihnen den Kredit auch nur, wenn Sie - und die Bank - im Grundbuch stehen.
Wie lösen Sie diesen Gordischen Knoten?
Beratung und Kaufvertragserrichtung - DIE NOTARE sind für Sie da
Wenn Sie ihre Immobilie gefunden und sich mit dem Käufer geeinigt haben, führt der Weg zum Notar. DIE NOTARE erstellen für Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, wichtige Informationen über allfällige Belastungen und einen Auszug aus der Digitalen Katastermappe. In vielen Fällen kann auch der Flächenwidmungsplan, oft sogar der Bebauungsplan, elektronisch abgefragt werden.
Der Notar prüft die Rechtsverhältnisse, erläutert Ihnen den Grundbuchauszug. Es wird der Ablauf ihres Liegenschaftskaufes besprochen und der Vertrag nach Ihren Vorstellungen und den mit dem Verkäufer vereinbarten Rahmenbedingungen vorbereitet.
Der Notar agiert als neutraler Vertragserrichter, Sicherheit für beide Seiten ist oberstes Gebot. Jeder Vertrag ist ein auf den Einzelfall abgestimmtes Unikat. Dies ergibt sich aus dem unterschiedlichen Grundbuchstand und der in jedem Fall anders gelegenen Finanzierung.
Ganz exakt
Der Notar regelt auch die Abwicklung mit der Bank. Wenn alle Urkunden fertig gestellt sind, beurkundet der Notar die Vertragsunterzeichnung und holt allenfalls notwendige Genehmigungen ein. Der Notar erledigt auch die anfallenden steuerlichen Belangen. Für den Verkäufer wird die Immobilienertragsteuer berechnet und abgeführt, der Käufer hat die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr zu entrichten.
Jetzt erfolgt die Grundbucheintragung und Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. Alle beteiligten erhalten einen notariell bestätigten Grundbuchauszug und eine exakte Abrechnung über den Kaufpreis, alle Steuern und Nebenspesen.
Nie ohne Treuhandschaft
In Anbetracht der finanziellen Größenordnung von Liegenschaftstransaktionen birgt eine Kaufpreiszahlung ohne treuhändige Abwicklung große Gefahren.
Die Treuhandschaft dient zur Absicherung der Interessen von Käufer und Verkäufer, damit am Ende jeder das erhält, was vertraglich vereinbart wurde.
Beratung
DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann und alle Mitarbeiter nehmen sich Zeit für ihre Fragen und sorgen dafür, dass aus dem Erwerb ihrer Wunschimmobilie keine unliebsame Überraschung wird.
Kontakt
DIE NOTARE
Dr. Ernst Wittmann
Öffentlicher Notar
Dr. Birgit Wittmann
Öffentliche Notarin
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