Ab 1. September 2022: Neue Meldepflichten für Hundehalter
Bisher musste jeder mehr als 12 Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Drei Dokumente müssen dabei vorgelegt werden:
- der erforderliche Sachkundenachweis
- eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
- ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mti einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht.
Mit Inkrafttreten des neuen Oö. Hundehaltegesetzes per 1. September 2022 müssen Hundehalter zusätzlich
- Änderungen oder einen Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekanntgeben.
Gemeinden haben außerdem das Recht, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung nachzuprüfen. Das können die Gemeinden entweder beim Hundehalter oder beim Versicherungsunternehmen überprüfen.
Diese Gesetzesanpassung dient der Verbesserung des Opferschutzes. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist – Landesrätin Birgit Gerstorfer