Wertvolle Tipps: So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale für lange Arbeitswege oder Werbungskosten für Weiterbildung - das sind nur einige wenige (und noch dazu die bekanntesten) steuermindernde Beiträge, die Sie im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen können. Nur echte Experten wissen aber, was Sie sich noch vom Fiskus zurückholen können. Und diese sitzen unter anderem bei der Arbeiterkammer Kärnten. Diese bietet neben der telefonischen Auskunft zu Steuerfragen (unter 050 477-3002) auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Steuersparaktion einen telefonischen Termin zu vereinbaren, bei dem der Steuerausgleich gemacht wird.
Schnell & einfach am Telefon
Neu ist einerseits, dass aufgrund der Pandemie die Termine nur telefonisch wahrgenommen werden können. Dafür hat man die Aktionstage erweitert - Beratungen finden im März auch an Freitagnachmittagen und an Samstagen statt. Termine: 5. & 6, 12. & 13.,19. sowie 26. & 27. März.
Terminvereinbarung
MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr.
- AK Klagenfurt: Tel. 050 477-3001
- AK Feldkirchen: Tel. 050 477-5615
- AK St. Veit/Glan: Tel. 050 477-5415
- AK Villach: Tel. 050 477-5115
- AK Spittal: Tel. 050 477-5315
- AK Hermagor: Tel. 050 477-5132
- AK Wolfsberg: Tel. 050 477-5215
- AK Völkermarkt: Tel. 050 477-5515
400 Euro im Schnitt
Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen, betont außerdem: "Es bleiben trotz automatischer Veranlagung Millionen liegen, weil dem Finanzamt nicht alle Ausgaben bekannt sind. Auch wenn man im betreffenden Steuerjahr andere Belastungen wie etwa Ausgaben für Begräbnis, Zahnersatz, Kur und Krankheitskosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen! Im Schnitt bekommt man 400 Euro pro Veranlagung vom Fiskus zurück." Ob Onlinerechner, eine Checkliste, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps, all das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer