Direkt zum Inhalt
GF Didi Tunkel und LH Hans Peter Doskozil
GF Didi Tunkel und LH Hans Peter Doskozil
Bgld. Landesmedienservice

75 Euro pro Gast!

26.05.2021 um 21:53, Manfred Vasik
min read
Die Frühlings-Bonusticket-Aktion im Burgenland läuft noch bis 30. Juni!

Das Burgenland stärkt seinen Tourismus weiter: Mit dem Frühlings-Bonusticket werden Gästen 75 Euro gutgeschrieben, die bis Ende Juni mindestens drei Nächte in einem burgenländischen Beherbergungsbetrieb verbringen. Landeshauptmann und Tourismusreferent Hans Peter Doskozil sieht - gemeinsam mit Burgenland Tourismus-Geschäftsführer Didi Tunkel - im Paket „Bonusticket und Corona-Kasko“ die bestmöglichen Voraussetzungen, um im Zuge der Wiederöffnung der Hotellerie vor allem inländische Gäste ins Burgenland zu holen.

Run auf Frühlings-Bonustickets wird erwartet
Mitte 2020 erstmals eingeführt, entwickelte sich das Bonusticket rasch zum Erfolgsmodell. „Insgesamt wurden 2020 rund 13.000 Burgenland-Bonustickets eingelöst, was einen Gesamtwert von über 962.000 Euro für den burgenländischen Tourismus bedeutet“, so Didi Tunkel, und fügt hinzu „dabei wurden die Bonustickets nur von Burgenländern eingelöst. Die Öffnung der Bonusticket-Aktion für alle Österreicher im November des Vorjahres kam durch den Lockdown der Hotellerie praktisch nicht zum Tragen. Aus diesem Grund dürfen wir mit der Wiedereröffnung der Hotellerie noch größere Erfolgszahlen erwarten.“
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil ergänzt: „Das Bonusticket hat im Vorjahr nachweisbar starke Nächtigungszuwächse gebracht und zum touristischen Rekordsommer 2020 beigetragen. Außerdem haben viele Burgenländerinnen und Burgenländer das Bonusticket genutzt, um Urlaub im eigenen Land zu machen – ein weiterer positiver Aspekt dieser Idee. Denn viele dieser Menschen werden sicher neuerlich buchen.“

Unkompliziert

Für die Gäste bleibt das Bonusticket unkompliziert: Bis Ende Juni erhält jeder Vollzahler ab einem Aufenthalt von drei Nächten in einem burgenländischen Betrieb 75 Euro refundiert. Dies gilt für alle Personen mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Österreich. Somit sind auch alle EU-Bürger mit gemeldetem Wohnsitz in Österreich berechtigt, das Frühlings-Bonusticket einzulösen. Personen, die bereits das Burgenland-Bonusticket oder Winter-Bonusticket geltend gemacht haben, können auch wieder das Frühlings-Bonusticket in Anspruch nehmen. Jeder gewerbliche und private Beherbergungsbetrieb im Burgenland kann an dieser Aktion ohne vorherige Anmeldung auf freiwilliger Basis teilnehmen. Die Betriebe rechnen den Sofortrabatt in der Folge mit Burgenland Tourismus ab.

more