Lall-Auftritt: Rafreider gewinnt gegen Krone
Es war das Gesprächsthema der Adventszeit: Roman Rafreiders augenscheinlich glühweinseliger Auftritt im ZiB-Flash. Die Beeinträchtigung des Moderators war nicht zu übersehen. Mühsam hat er sich durch die Sendung gelallt. Über die Gründe dafür wurde wild spekuliert. Die Kronen Zeitung erklärte den unglücklichen Auftritt damit, dass Rafreiders Vater auf der Intensivstation läge bzw. zu einem späteren Zeitpunkt gar mit dessen Tod. Eine Falschinformation, wie sich bald herausstellte.
Vater tritt als Mitkläger auf
Dass dieser keineswegs tot, sondern quicklebendig ist, daran besteht spätestens seit dem Prozess Rafreider vs. Krone kein Zweifel mehr. Dort trat er nämlich an der Seite seines Sohnes als Mitkläger auf. Die Berichte seien falsch, so Rafreider in seinem Antrag, der unter den ungebetenen Beileidsbekundungen gelitten habe. In der ohnehin bereits schwierigen Situation sei das furchtbar gewesen. "Meine Eltern haben in der Öffentlichkeit gar nichts verloren", so der ORF-Mann.
Urteil zugunsten Rafreider
Das Straflandesgericht Wien hat jetzt zugunsten der Rafreiders entschieden. Für Artikel, in denen sein höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt worden sei, muss das Medium je 10.000 Euro an Rafreider und seinen Vater löhnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.