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Niki und Birgit Lauda auf einem Event vor einer blauen Fotowand. Sie trägt ein grünes Kleid und Niki Lauda einen Smoking und eine rote Kappe.
Der Oberste Gerichtshof hat nun das Erbe für Birgit Lauda bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof hat nun das Erbe für Birgit Lauda bestätigt.
Annegret Hilse / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Letztes Wort: Lauda-Witwe gewinnt Erbstreit

24.07.2024 um 09:34, Magdalena Ehsani
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Der Oberste Gerichtshof bestätigt: Birgit Lauda erhält ihren Pflichtteil am Erbe von Niki Lauda. Ein vierjähriger Rechtsstreit geht zu Ende.

Nach dem Tod von Niki Lauda sollte eine Privatstiftung sein Millionenvermögen verwalten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Birgit Lauda klagte und forderte ihren Pflichtteil von rund 30 Millionen Euro. Vier Jahre dauerte der Rechtsstreit gegen die Lauda Privatstiftung. Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

Birgit Lauda steht Pflichtteil zu

Grund für den Zwist: Sowohl Birgit Lauda als auch die Zwillinge Max und Mia (14) scheinen im zuletzt 2007 aktualisierten Testament nicht auf. Der 2019 verstorbene Niki Lauda hat Birigt 2008 geheiratet. Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr die Entscheidung bestätigt, dass ihr als Witwe der verstorbenen Formel-1-Legende ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Für sie geht es um rund 16,6 Prozent des dreistelligen Millionenvermögens. Die endgültige Höhe des Erbanteils steht noch nicht fest. Die Zwillinge dürften als Erbberechtigte gleich behandelt werden wie die anderen beiden Lauda-Söhne Lukas und Mathias.

Öffentlicher Rechtsstreit

"Der Oberste Gerichtshof hat das außerordentliche Rechtsmittel zurückgewiesen und das Berufungsurteil bestätigt. Somit ist das Ersturteil gültig", so der Anwalt von Birgit Lauda, Christoph Kerres, gegenüber der Kronen Zeitung. Der ganze Prozess war über vier Jahre lang in der Öffentlichkeit und den Medien. Birgit selbst wollte einfach ihren Anspruch durchsetzen, wie sie in der Vergangenheit gegenüber der Kronen Zeitung erzählt hat: "Als seiner Ehefrau, wir waren elf Jahre lang verheiratet, steht mir ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Ich bedaure es, dass ich diesen vor Gericht erkämpfen und einfordern muss. Dabei war ich immer zu Gesprächen bereit und bin es nach wie vor."

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