Vorstrafe: Schlagerstar Wendler droht Abschiebung
Michael Wendler ist jetzt offiziell vorbestraft. Das Landgericht Duisburg hat den Schlagersänger im Berufungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung für schuldig befunden. Für den 52-Jährigen könnte das Urteil schwerwiegende Folgen für seinen Aufenthalt in den USA haben.
Gerichtsurteil
Im Berufungsverfahren hat das Landgericht Duisburg ein Urteil gefällt: Michael Wendler ist der Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen worden. Damit ist der Musiker strafrechtlich vorbelastet. Statt der ursprünglich angesetzten 100.000 Euro muss er nun 15.000 Euro zahlen.
Hintergrund
Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit der früheren geschäftlichen Tätigkeit des Schlagersängers, in der er nach Ansicht des Gerichts Zahlungspflichten zu spät angezeigt hat. Das Urteil betrifft somit ein Verfahren, das sich über mehrere Jahre gezogen hat. Die Reduzierung der Geldstrafe erscheint milder als zunächst angenommen, ändert jedoch nichts an der juristischen Tragweite.
USA-Aufenthalt
Michael Wendler lebt seit 2016 in den USA. Zunächst ist er mit einem Künstlervisum eingereist, seit 2020 besitzt er nach eigenen Angaben eine Greencard. Diese erlaubt ihm einen dauerhaften Aufenthalt in den Vereinigten Staaten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Drohende Abschiebung
Die Vorstrafe könnte nun zum Problem werden: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht Wendler nicht nur die Zahlung der Geldstrafe, sondern auch der Verlust seiner Greencard. Insbesondere unter einer strengeren politischen Linie, wie sie zuletzt unter Donald Trump vertreten wurde, werden Personen mit Vorstrafe häufiger abgeschoben. Auch Wendler droht nun genau dieses Szenario.