Ab in den Häfen: Star-Koch muss ins Gefängnis
Im Herbst vergangenen Jahres ist Star-Koch Alfons Schuhbeck in München wegen massiver Steuerhinterziehung angeklagt und zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der damals 73-Jährige konnte die Urteilsbegründung nicht nachvollziehen und stellte einen Revisionsantrag. Nun wurde bekanntgegeben, dass dieser vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. Für den Gastronom bedeutet das Gefängnis.
Millionen am Fiskus vorbeigeschleust
In etwa 2,3 Millionen Euro hatte Alfons Schuhbeck mittels einer Computersoftware zwischen 2009 und 2015 hinterzogen. Bei der Einkommenssteuererklärung sollen es mehr als 1,2 Millionen Euro gewesen sein, bei der Holding knapp 950.000 Euro Umsatz- und Gewerbesteuer.
Keine Bewährung möglich
Das Urteil im Herbst lautete: Drei Jahre und zwei Monate Gefängnis. Eine Bewährung ist bei solch einem Strafmaß nicht möglich. Nach Ablehnung des Antrags vom Bundesgerichtshof ist das Urteil nun rechtskräftig. Schuhbeck wird seine Haftstrafe laut Medienberichten in der Justizvollzugsanstalt Landsberg in Bayern absitzen. Neu verhandeln muss das Münchner Landesgericht zu den Aspekten der Vermögensabschöpfung.
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Angst vor Knast
Dass der 74-Jährige Angst vor dem Knast hat, macht ein Interview der deutschen Boulevardzeitung "TZ" deutlich. Kurz bevor Schuhbeck von seinem Urteil erfahren hat, sagte er: "Der liebe Gott gibt einem nur, was man auch tragen kann. Aufgeben werd ned – bloß Pakete und Briefe." An den Gedanken ins Kittchen zu wandern, gewöhnt man sich nicht, sinniert der Star-Koch. Mal sei es stärker, mal weniger. "Ich kann nicht sagen, dass das nicht in meinem Kopf ist. Es ist präsent, jeden Tag".