Es geht los: Weg frei für Korruptions-U-Ausschuss
Jetzt wird es ernst. Just im heutigen Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats haben die Parteien den grundsätzlichen Beweisbeschluss für den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss gefasst. Damit ist der Weg für den von der Opposition verlangten ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss frei.
Worum geht's?
Im Mittelpunkt steht die Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (ÖVP), der mittlerweile seinen Rückzug aus der Politik bekanntgegeben hat. Der U-Ausschuss will klären, "inwiefern Vorteile an mit der ÖVP verbundene Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes zu parteipolitischen Zwecken gewährt und damit Gesetze gebrochen wurden". Auch vorbereitende Handlungen im Zusammenhang mit dem "Projekt Ballhausplatz" sollen einbezogen werden. Die Oppositon gliedert den Untersuchungsgegenstand in vier Beweisthemen: die Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, die mutmaßliche Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie etwaige Begünstigungen bei der Personalauswahl.
Wer muss Akten liefern?
Im Beweisbeschluss ist festgelegt, wer dem Parlament Unterlagen liefern müssen. Die 25 Stellen umfassende Liste ist beeindruckend: sämtliche Ministerien, alle neun Landesregierungen, der Bundes- und Nationalratspräsident, der Rechnungshof, die Österreichische Nationalbank, die Finanzmarktaufsicht, die Finanzprokuratur, der Oberste Gerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht, die Bundesdisziplinarbehörde, der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat, die Landesgerichte, das Handelsgericht Wien, die KommAustria und die Wirtschaftskammer Österreich.
Was muss geliefert werden?
Kurz gesagt: Alles. Der Begriff "Akten und Unterlagen" umfasst nicht nur Akten im formellen Sinn, sondern sämtliche schriftliche oder automationsunterstützt gespeicherte Dokumente, "Handakten", Berichte, Korrespondenzen aller Art, inklusive E-Mails, Entwürfe und sonstige Aufzeichnungen einschließlich Deckblätter, Einsichtsbemerkungen, Tagebücher, Terminkalender, Antrags- und Verfügungsbögen, Weisungen, Erlässe, Aktenvermerke, Sprechzettel, Entscheidungen, schriftliche Bitten, Berichte, Protokolle von Besprechungen und Sitzungen aller Art, Gedächtnisprotokolle, Notizen, Inhalte elektronischer Aktenführung etc. Dabei ist völlig egal, wo und wie sie gespeichert oder aufbewahrt sind.
Wer sitzt im U-Ausschuss ?
Von den 13 Mitgliedern wird die ÖVP fünf stellen, die SPÖ drei, FPÖ sowie die Grünen jeweils zwei, die NEOS eines. Den Vorsitz übernimmt auch diesmal Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Zum Verfahrensrichter gewählt ist der ehemalige Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien Wolfgang Pöschl. Verfahrensanwältin wird Barbara Weiß, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.
Wie lang dauert der Ausschuss?
Die Dauer des Untersuchungsausschusses ist in der Verfahrensordnung begrenzt. Grundsätzlich darf er 14 Monate dauern. Bei Bedarf kann er auf bis zu 20 Monate verlängert werden.