Urteil im Prozess gegen Ibiza-Detektiv
Dreieinhalb Jahre Haft: "Ibiza-Detektiv" Hessenthaler muss wegen Kokain-Handels ins Gefängnis. Der Schöffensenat in St. Pölten folgte der Argumentation des Staatsanwalts. Der Verurteilte bestreitet die Vorwürfe.
Was für ihn sprach
Natürlich sei die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen nicht einwandfrei, musste der Richter zugeben. Und die Handlungen von "EU-Infothek"-Herausgeber Gert Schmidt seien teils "sehr suspekt". Auch Behördenmängel im Zusammenhang mit dem Fall räumte der Vorsitzende ein. Trotzdem wurde der als "Ibiza-Detektiv" bekannte Julian Hessenthaler zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Rechenaufgabe
Die Anklage: Hessenthaler soll 2017 und 2018 einem Bekannten insgesamt 1,25 Kilogramm Kokain (Grammpreis: 40 Euro) verkauft haben. Außerdem hatte man ihn mit einem gefälschten slowenischen Führerschein erwischt.
Urteil in U-Ausschuss?
In seinem Plädoyer vor dem Urteil gab Hessenthaler zu bedenken: "Diese Presseleute sitzen nicht da, weil es um 1,25 Kilo Kokain geht." Sondern weil er Drahtzieher des Ibiza-Videos ist. Der Mitschnitt aus einer Ferien-Villa kostete die damaligen FPÖ-Spitzenfunktionäre Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus die Karrieren und führte zum Ende der türkis-blauen Regierung. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper kündigte an, das Urteil im Untersuchungsausschuss "anschauen" zu wollen:
Fakt ist: Ohne Julian #Hessenthaler und sein #Ibiza-Video wäre die Regierung Kurz I heute noch im Amt. Der Russlandfreund HC Strache wäre Vizekanzler, Karin Kneissl Außenministerin und Herbert Kickl Innenminister.
— Stephanie Krisper 🇪🇺🇺🇦 (@steffi_krisper) March 30, 2022
Das Verfahren gegen ihn werden wir uns im #ÖVPUA genau anschauen.
Klar, dass Julian Hessenthaler seine Verteidigungsstrategie auf die "Whistleblower"-Theorie stützte. Er stellte sich als Opfer einer Verschwörung da, an dem man ein Exempel statuieren wollte. Bei den angeblichen Fehlern in den Ermittlungen gegen ihn handle es sich nicht um "Schlampigkeit, sondern Einseitigkeit".
Urteil: Dreieinhalb Jahre unbedingt
Beim Strafmaß kam Hessenthaler laut Richter zwar zugute, dass er unbescholten sei. Gleichzeitig war die Rede von "keinem ordentlichen Lebenswandel". Sowohl seine Untersuchungshaft in Österreich als auch die Auslieferungshaft in Deutschland wird ihm angerechnet, Hessenthaler hat noch etwas mehr als zwei Jahre zu verbüßen. Hessenthalers Anwalt Auer hat Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.