„Der Wegscheider“: Komm Austria leitet Verfahren gegen ServusTV ein
Den Stein ins Rollen brachte eine Sachverhaltsdarstellung des Presseclub Concordia, die dem Sender eine Verstoß gegen das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz unterstellte. „Der Presseclub Concordia, gegründet 1859, erhält seit einiger Zeit regelmäßig und in wachsendem Ausmaß Hinweise und Beschwerden seiner Mitglieder über die Berichterstattung von ServusTV zur Covid-19-Pandemie“, heißt es in einer Aussendung der Concordia.
Mängel im Gesamtprogramm
Die Sachverhaltsdarstellung ortet bei ServusTV „systemische Mängel im Gesamtprogramm“, vor allem im Bereich “False Balance”, konkret ginge es aber um die Sendung “Der Wegscheider“. Im Wochenkommentar von Intendant Ferdinand Wegscheider liegen nach Ansicht des Presseclub „falsche oder irreführende Äußerungen, einseitige und unsachliche Ausführungen und durch unzulässige Eingriffe in die Rechtssphäre von Dritten, wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen des AMD-G, insbesondere gegen § 41 Abs. 1 und Abs. 5,“ vor.
Mateschitz-Sender in der Kritik
Seit Beginn der Pandemie stehen ServusTV und Ferdinand Wegscheider in der Kritik, weil sie Verschwörungstheorien und Impfskepsis befeuern und Größen der Coronaleugner-Szene, wie etwa Sucharit Bhakdi, eine Bühne bieten.
Weitreichende Sanktionsmöglichkeiten
Die Einleitung eines Verfahrens durch die Komm Austria kommt nicht allzu oft vor. Die genauen Gründe für das Verfahren wurden laut Angaben von „Profil“ und “Kurier“ von der Medienbehörde nicht mitgeteilt. Nach Prüfung der Beschwerde müsse sich allerdings ein Anfangsverdacht ergeben haben. Bei einer Verurteilung reichen die Sanktionsmöglichkeiten bis zum Entzug der Sendelizenz.