Bioethikkommission macht jetzt in Klimaschutz
Die so genannte „Bioethikkommission“ im Bundeskanzleramt gibt es seit 1991. Das Gremium besteht aus 24 Experten der Fachrichtungen Medizin, Molekularbiologie und Genetik, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie und Psychologie. Ihre Aufgabe ist es, den Kanzler und die Regierung in ethischen Fragen zu beraten. Während der Pandemie war diese Expertise oft gefragt.
Achtzehn Empfehlungen
Zuletzt gab die Kommission unter dem Vorsitz der Juristin Christiane Druml eine positive Stellungnahme zur Zulässigkeit einer Impfpflicht ab (obwohl einige Mitglieder nicht dieser Meinung waren). In letzter Zeit haben sich die Bioethiker aber nicht mehr mit medizinethischen Fragen beschäftigt, sondern sich dem großen Ganzen zugewandt, dem Weltklima. Achtzehn Empfehlungen an Politik, Medien und Bildungsinstitutionen in Österreich enthält ein aktueller, 20-seitiger Kommissionsbericht, der den Titel „Klimakrise als ethische Herausforderung“ trägt.
Grundrecht auf Klimaschutz
Wichtigste Empfehlung: Klimaschutz sollte als Grundrecht in den Verfassungsrang erhoben werden. Damit könne jeder Staatsbürger/jede Staatsbürgerin eine „klimapolitische Verfehlung“ als Verletzung seiner/ihrer Grundrechte vor Gericht bekämpfen. Ein anderer Punkt bezieht sich auf die Förderung von „klimaschädlichem Verhalten“ durch den Staat, die beendet werden sollte. Gemeint sind damit vermutlich Dinge wie das "Dieselprivileg" oder die Steuerbefreiung von Flugbenzin.
Warnhinweise bei Werbung
Ein Dorn im Auge ist der Kommission die Werbung für "klimaschädliches Verhalten", zum Beispiel für Billigflüge, Verbrenner-Autos oder auch für Kreuzfahrten. Diese Werbung sollte man ähnlich wie Zigarettenpackungen mit „Warnhinweisen“ versehen, meinen die Ethik-Experten. Außerdem empfiehlt die Kommission, Medien die öffentliche Förderung zu entziehen, wenn sie „klimakrisenleugnende Inhalte“ teilen.