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Wildes Zelten | Credit: Christian Grecu
Campieren im "alpinen Ödland" ist in Österreich in vier Bundesländern gestattet.
Campieren im "alpinen Ödland" ist in Österreich in vier Bundesländern gestattet.
Christian Grecu

Wie wild darf man in Österreich zelten?

01.08.2022 um 07:00, Gert Damberger
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Anders als in Skandinavien gibt es bei uns kein „Jedermannsrecht“. Die Regelungen sind restriktiv und es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Nicht erst seit der Corona-Pandemie finden immer mehr Menschen Erholung in den Bergen, die Bewegung an der frischen Luft und der Bergsport im Generellen haben viele positive Effekte. Doch gleichzeitig nimmt auch der Nutzungsdruck auf die Alpen zu. Das kann auch dort geschehen, wo Menschen das Bedürfnis verspüren, auch abseits der etablierten Infrastruktur „in der Wildnis“ zu nächtigen. Ist das wilde Campen bei uns legal?

Streng verboten: Zelten im Wald

Das Forstgesetz 1975 (Bundesgesetz) sichert österreichweit zwar die freie Betretbarkeit des Waldes zu, „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten …“ ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Das heißt, das Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.

Campen im Wald | Udo Herrmann / ChromOrange / picturedesk.com
Waldcampen kann man sich abschminken - es sei denn, der Grundbesitzer erlaubt es.

Campen im alpinen Ödland

„Für den Bereich oberhalb der Waldgrenze gibt es je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen“, erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein. In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen verboten. Bei Missachtung können Geldstrafen von einigen hunderten Euro blühen, wobei die Strafhöhe von den jeweiligen Gemeinden festgelegt ist.

Wo es grundsätzlich erlaubt ist

In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg gibt es kein explizites landesweites Verbot des Wildcampens, die Gemeinden können jedoch Einschränkungen festlegen. Eine vorherige Abklärung ist deshalb empfehlenswert. In ausgewiesenen Schutzgebieten ist das „wilde“ Zelten in jedem Fall strikt untersagt, Ansprechpartner und Auskunftsstellen sind zum einen die installierten Schutzgebietsbetreuungen sowie die Naturschutz-, und teilweise auch Tourismusabteilungen der Landesregierungen oder der Bezirkshauptmannschafte). Einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt es auf t1p.de/campen

Gestattet ist das Notbiwak überall

Wer allerdings beispielsweise aufgrund einer Verletzung oder eines Schlechtwettereinbruchs zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hat keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante alpine Biwakieren (Notbiwak) ist in ganz Österreich erlaubt.

Quelle: Österreichischer Alpenverein

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