Österreich: Corona-Regeln für Kinder in den Ferien
Ab welchem Alter gilt in Österreich für Kinder und Jugendliche eine Testpflicht?
Ab 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Kinder zwischen 12 und 15 Jahren erfüllen mit einem gültigen Ninja-Pass (während der Schulzeit) der 2-G-Nachweis. Die Regelungen unterscheiden sich teils in den Bundesländern. Hier findet man die gesammelten Maßnahmen, Verordnungen sowie Antworten auf wichtige Fragen.
Mein Kind ist nicht geimpft/genesen, wie kann ich den 2-G-Nachweis in Österreich dennoch erfüllen?
Während der Schulzeit ist der Ninja-Pass einem 2-G-Nachweis gleichgestellt – dieser ist gültig, wenn alle Testungen in der Schule durchgeführt werden. Für die Ferien gibt es einen eigenen „Holiday-Ninja-Pass“. Dieser gilt für österreichische schulpflichtige Jugendliche sowie schulpflichtige Urlaubsgäste.
Was ersetzt den Ninja-Pass in den Ferien?
Für die Ferien gibt es einen eigenen „Holiday-Ninja-Pass“. Dieser gilt für österreichische schulpflichtige Jugendliche sowie schulpflichtige Urlaubsgäste. Mit dem Holiday-Ninja-Pass kann auch ohne vollständige Impfung bzw. Genesungsnachweis ein offiziell anerkannter 2-G-Nachweis in Österreich erbracht werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Holiday-Ninja-Pass erfüllt werden?
Der Holiday-Ninja-Pass ist einem 2-G-Nachweis gleichgestellt, wenn: Von Tag 1 bis Tag 5 stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegt, grundsätzlich mindestens zwei Tests davon PCR-Tests sind. An Tag 6 und 7 benötigt es keine zusätzliche Testung – diese Tage gelten als „Bonustage“. Die Regelung erfolgt analog zum Ninja-Pass der Schulen, wonach die Gültigkeitsdauer für Antigentests 48 Stunden und für PCR-Tests 72 Stunden beträgt.
In der Praxis könnte das wie folgt aussehen:
Montag (morgens Antigentest plus PCR-Test), Mittwoch (morgens PCR-Test) – in diesem Fall wären Samstag und Sonntag Bonustage. Weitere Beispiele findet man hier.
Der 7-Tages-Rhythmus ist flexibel, was bedeutet, dass die Testungsserie an jedem Wochentag begonnen werden kann – ausschlaggebend für die Gleichstellung mit dem 2-G-Nachweis an 7 Tagen ist, dass während der ersten 5 Tage stets ein gültiges Testergebnis vorliegt. Wichtig: Alle offiziellen Testnachweise sowie ein gültiger Lichtbildausweis müssen in Papierform oder digital mitgeführt werden.
Von wem ist der Holiday-Ninja-Pass auszufüllen?
Der Holiday-Ninja-Pass dient der Dokumentation der seriellen Testungen und kann daher von jedem ausgefüllt werden, dem die entsprechenden Testnachweise vorliegen (z.B. Jugendlicher selbst, Eltern, etc.). Die entsprechenden Testnachweise sind jedenfalls immer mit dem vollständig ausgefüllten Holiday-Ninja-Pass mitzuführen.
Wie kommt man als Urlaubsgast an den Holiday-Ninja-Pass?
Das Dokument des Holiday-Ninja-Passes sowie nähere Informationen und FAQ stehen auf der BMLRT Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.
Kann der Einreise-Test nach Österreich im Ninja-Pass geltend gemacht werden?
Ja, der Test für die Einreise nach Österreich kann im Holiday-Ninja-Pass geltend gemacht werden. Gültig ist der Pass ab Vorlage des ersten negativen Testergebnisses.
Welche Testarten sind offiziell als Testnachweis anerkannt?
Als Testnachweis im Holiday-Ninja-Passes werden sowohl Nachweise von molekularbiologischen Tests (z.B. PCR-Test) als auch von Antigentests zur Anwendung durch Fachpersonal (Probenahme, Auswertung und Interpretation erfolgen durch medizinisches Fachpersonal) anerkannt. Alle Testnachweise müssen offiziell gültig sein und von einer befugten Stelle ausgestellt werden.
Wie kommt mein Kind in Österreich zu einem kostenlosen PCR-Test?
Entweder in einer offiziellen Teststraße, Apotheke oder mit einem PCR-Gurgeltest (erhältlich flächendeckend in allen Spar-Filialen) für Zuhause. Die Ergebnisse sind 72 Stunden lang gültig und können direkt in die App „Grüner Pass“ übernommen werden.
Wie kommt mein Kind in Österreich zu einem Antigen-Test?
In den offiziellen Teststraßen, Apotheken sowie bei ausgewählten Ärzten. Eine Übersicht findet man hier.
Was tun, wenn das PCR-Testergebnis nicht pünktlich ausgewertet wird?
Kann im Einzelfall ein PCR-Testnachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies glaubhaft gemacht werden kann).
Sind auch Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) im Holiday-Ninja-Pass gültig?
Nein. Für einen gültigen Antigentest-Nachweis muss die Anwendung durch Fachpersonal erfolgen (Probenahme, Auswertung und Interpretation erfolgen durch medizinisches Fachpersonal). Dieser kann bei sogenannten „befugten Stellen“ durchgeführt werden, beispielsweise in öffentlichen Teststraßen der Bundesländer und Gemeinden, Apotheken oder teilnehmenden Betrieben.
Befugte Stellen sind:
- Teststraßen und Testangebote von Bundesländern und Gemeinden,
- Apotheken
- Labore
- Ärztinnen und Ärzte
- Betriebe – aber nur dann, wenn die Tests durch entsprechend qualifiziertes und berechtigtes Gesundheitspersonal durchgeführt werden.
Ich habe meinen Holiday-Ninja-Pass verloren, was soll ich jetzt machen?
Grundsätzlich ist der Holiday-Ninja-Pass nur gültig, wenn die 5 Tage der seriellen Testung nicht unterbrochen werden. Daher empfehlen wir, dass von den offiziellen Testnachweisen jeweils ein Foto gemacht wird oder diese elektronisch abgespeichert werden, damit bei Verlust nur das Deckblatt (der Pass) neu befüllt werden muss.
Gilt der Ninja-Pass als 2-G-Nachweis sowohl für Gastronomie als auch für Freizeitveranstaltungen (Skilift, Eislaufen,…)?
Ja, in Österreich gilt der Ninja-Pass, auch als Corona-Testpass bekannt, als 2-G-Nachweis für Kinder ab 12 Jahren. Kinder vor dem vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen und müssen kein Testergebnis vorweisen. Beachten Sie hier aber jeweils die detaillierten Ausnahme-Regelungen der Bundesländer.
Wann sind Kinder und Jugendliche von der 2-G-Regelung ausgenommen?
Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Ab 12 Jahren gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines 2-G-Nachweises (oder eines gleichgestellten Nachweises wie etwa der Ninja-Pass) nur dann nicht, wenn die Kinder und Jugendlichen aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über einen negatives PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zusammen mit einem ärztlichen Attest vorzuweisen. Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
Gilt ein Nachweis über neutralisierende Antikörper als 2-G-Nachweis?
Nein. Es ist wissenschaftlich noch nicht geklärt, wie viele Antikörper für einen Schutz vor COVID-19 notwendig sind.
Brauchen auch Kinder und Jugendliche einen 2-G-Nachweis für die Gastronomie?
Die Verpflichtung zum Vorweis eines gültigen 2-G-Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Kinder benötigen daher keinen eigenen 2-G-Nachweis, um mit ihren Eltern ins Restaurant gehen zu dürfen. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt etwa ins Restaurant oder Kino.
Reicht eine Impfung bei Kindern und Jugendlichen aus, um den Grünen Pass zu erhalten?
Geimpfte Personen gelten ab dem Termin der zweiten Teilimpfung von Biontech Pfizer, Moderna, oder AstraZeneca als geimpft und erhalten einen Impfnachweis (Impfzertifikat). Der Impfnachweis ist für 270 Tage (9 Monate) gültig. Eine Auffrischung (3. Impfung) wird ab 18 Jahren empfohlen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Holiday-Ninja-Pass habe?
Falls noch Fragen zum Holiday-Ninja-Pass offen bleiben, kontaktieren Sie bitte das Team der „Sicheren Gastfreundschaft“ unter testungen@sichere-gastfreundschaft.at oder von Mo-Fr zwischen 9-12 Uhr unter der Nummer 0800/500185.