Neuer Bonus: Bis zu 330 Euro Heizkostenzuschuss
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Ohne Heizen geht es in den meisten Wohnungen und Häusern jetzt schon nicht mehr. Damit das Börserl von Einkommensschwächeren nicht zu sehr strapaziert wird und man sicher – und vor allem warm – durch den Winter kommt, kann in einigen Bundesländern wieder ein Heizbonus beantragt werden.
Kärnten: 110 bis 180 Euro
Kärntner können sich seit 1. Oktober 2024 einen Heizbonus zwischen 110 und 180 Euro sichern. Voraussetzung für den großen Zuschuss (180 Euro) ist, dass die monatliche Einkommensgrenze bei Alleinstehenden 1.270 Euro netto und bei Zwei-Personen-Haushalten 1.840 Euro netto nicht überschritten wird. Für den kleinen Zuschuss (110 Euro) darf man nicht mehr als 1.510 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.080 Euro (Zwei-Personen-Haushalt) verdienen. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 360 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Rechenbeispiel: Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze für den kleinen Heizzuschuss bei 2.800 Euro netto. Der Antrag ist bis zum 31. März 2025 in der eigenen Gemeinde möglich. Alle Infos unter www.ktn.gv.at.
Oberösterreich: 200 Euro
Seit 1. Oktober kann in Oberösterreich ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro beantragt werden. Anspruch haben alle Haushalte mit Wohnsitz in Oberösterreich, deren Einkommensgrenze von 19.070 Euro brutto für Ein-Personen-Haushalte und 26.940 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten nicht überschritten wird. Die Antragstellung läuft noch bis 30. November 2024. Hier geht’s zum Online-Formular.
Vorarlberg: 330 Euro
In Vorarlberg sind sogar bis zu 330 Euro Bares möglich, wie unter anderem die Gemeinden Frastanz und Lustenau berichten. Ab 14. Oktober kann der Heizkostenzuschuss bei der Gemeinde oder online beantragt werden. Die Netto-Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei 1.410 Euro pro Monat, bei Zwei-Personen-Haushalten bei 1.920 Euro pro Monat. Der Antrag kann bis zum 21. Februar 2025 gestellt werden.