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Ein AUA-Flugzeug am Boden
Die Werbung für CO2-neutrale Flüge wurde als irreführende Geschäftspraktik bewertet.
Die Werbung für CO2-neutrale Flüge wurde als irreführende Geschäftspraktik bewertet.
Franz Neumayr / picturedesk.com

Irreführend: Greenwashing-Urteil gegen Austrian Airlines

25.09.2023 um 12:22, Simone Reitmeier
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Der VKI hat gegen die Austrian Airlines wegen irreführender Werbung für CO2-neutrale Flüge geklagt. Nun liegt Urteil des Gerichts vor.

In letzter Zeit haben immer mehr Unternehmen erkannt, dass sich Produkte und Dienstleistungen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gut verkaufen lassen. Allerdings können die beworbenen Umweltvorteile eines Produkts nicht immer tatsächlich nachgewiesen werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Rahmen seines Greenwashing-Checks seit 2021 regelmäßig Umweltaussagen von Unternehmen, Marken und Produkten überprüft.

Urteil: CO2-neutrale Flüge

Jüngst hat der VKI (im Auftrag des Sozialministeriums) erfolgreich gegen die Austrian Airlines AG (AUA) geklagt, weil das Unternehmen Flüge als CO2-neutral beworben hat. Das Landesgericht Korneuburg hat den VKI in seiner Argumentation unterstützt und die Werbung als irreführende Geschäftspraktik bewertet. Das Urteil wurde nun rechtskräftig. Das Gericht stellte fest, dass es für die AUA möglich und zumutbar gewesen wäre, die Verwendung von SAF in einer Form zu erklären, die den Verbrauchern ein klares Bild vermittelt hätte.

Umstrittene Werbung

In diesem konkreten Fall ging es um eine Werbekampagne der AUA auf ihrem Twitter-Account und ihrer Homepage. Die Nachricht lautete "CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst! 100 % SAF". Ergänzt wurde der hervorgehobene Teil durch die Information: "Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig." Der VKI sah darin eine Irreführung der Verbraucher und reichte eine Klage wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ein.

Drop-in-Kraftstoff

Nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF) wird derzeit als sogenannter Drop-in-Kraftstoff herkömmlichem Kerosin beigemischt. Das geschieht aufgrund technischer Normen, die Höchstgrenzen für die Beimischung festlegen. Aktuell beträgt der maximale Beimischungsanteil von SAF im fossilen Kerosin gemäß ASTM D1655 höchstens 5 Prozent. "Es ist daher derzeit technisch nicht möglich, Flüge vollständig CO2-neutral mit 100 Prozent SAF durchzuführen", erklärte Dr. Barbara Bauer, Juristin beim VKI.

Erheblicher Öko-Aufpreis

In der Realität stellte sich heraus, dass Verbraucher gegen einen erheblichen Aufpreis von mehr als 50 Prozent des Ticketpreises eine Nachhaltigkeitsoption buchen konnten. In diesem Fall würde der persönliche Treibstoffverbrauch für diesen Flug berechnet, und die entsprechende Menge SAF würde zukünftigen Flügen beigemengt.

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