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Die neue ORF-Haushaltsabgabe tritt mit Jänner 2024 an Kraft.
Die neue ORF-Haushaltsabgabe tritt mit Jänner 2024 an Kraft.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

ORF-Gebühr: Bis zu 245 Euro auf einen Schlag

11.08.2023 um 13:20, Simone Reitmeier
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Die ORF-Gebühr ist künftig jährlich fällig, nicht mehr alle zwei Monate. Der ganze Betrag ist zu Jahresbeginn im Voraus zu zahlen. Aber es gibt eine Ausnahme.

Ab Jänner 2024 ist die neue ORF-Haushaltsabgabe zu entrichten. Diese ist zwar insgesamt niedriger als die bisherige GIS-Gebühr, allerdings werden nun alle Haushalte unabhängig von Empfang und Empfangsgerät zur Kasse gebeten. Und das nicht alle zwei Monate, sondern auf einen Schlag.

>>> Haushaltsabgabe: Wer nicht für den ORF zahlen muss

Zwischen 184 und 245 Euro

Die Höhe der ORF-Gebühr variiert von Bundesland zu Bundesland, denn in sechs Bundesländern kommen noch Landesabgaben hinzu. So zahlt man in der Steiermark rund 240 Euro, in Wien knapp 225 Euro. In Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg sind es hingegen nur knapp 184 Euro - in diesen Bundesländern fallen keine zusätzlichen Landesabgaben an.

Grafik über die Höhe der neuen ORF-Haushaltsabgabe im Vergleich mit der bisherigen GIS-Gebühr
Die neue Haushaltsabgabe im Bundesländer-Vergleich.

Zahlung binnen 14 Tagen

Gleich zu Jahresbeginn flattert die ORF-Rechnung in die Briefkästen der Österreicherinnen und Österreicher. Ab Zustellung hat man genau 14 Tage Zeit, den Jahresbetrag zu begleichen. So steht es zumindest im ORF-Beitragsgesetz. "Die Beiträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung durch die Gesellschaft für das laufende Kalenderjahr einmal jährlich zu entrichten." Für Menschen, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben und mit ihrem Monatseinkommen gerade so über die Runden kommen, dürfte das ein Schlag ins Gesicht sein.

>>> Letzte Hürde: ORF-Haushaltsgebühr ab 2024 fix

So kann man zweimonatlich zahlen

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Alle Privatkunden, die eine Einzugsermächtigung für die ORF-Haushaltsabgabe erteilt haben, können weiterhin alle zwei oder alle sechs Monate zahlen. Auch für alle, die schon bisher die GIS bezahlt haben, bleiben die Zahlungsbedingungen bis Ende 2025 bestehen. Ab 2026 gilt aber auch für sie die jährliche Vorschreibung - es sei denn, sie lassen sich per Sepa-Lastschrift einziehen.

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