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Geld, ein Schlüsselbund und ein Mietvertrag auf einem Tisch.
Die AK war mit einer Klage erfolgreich.
Die AK war mit einer Klage erfolgreich.
iStock.com/filmfoto

Über 2.000 Euro: 500 Mieter bekommen Geld zurück

05.11.2024 um 16:39, Simone Reitmeier
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Estrella-Mieter: Fast 500 Betroffene bekommen im Schnitt 2.320 Euro Betriebskosten zurück. Die AK war mit einer Klage wegen unzulässiger Klauseln erfolgreich.

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Aufatmen bei Estrella-Mietern: Die Arbeiterkammer (AK) war mit einer Klage wegen unerlaubter Vertragsklauseln erfolgreich. Insgesamt geht es um 1,16 Millionen Euro, die unrechtmäßig in Form von Betriebskosten verrechnet wurden. Für fast 500 Wohnungsmieter heißt das konkret: Im Schnitt gibt es 2.320 Euro retour.

Mieter lässt Vertrag prüfen

Den Stein ins Rollen brachte eine erhebliche Nachzahlung eines Estrella-Mieters, der beschloss, den Mietvertrag genau prüfen zu lassen. Die AK bestätigte seine Bedenken: Einzelne Betriebskosten-Klauseln und viele andere Bestimmungen wurden als rechtswidrig befunden.

OGH-Urteil bestätigt AK

Trotz mehrerer Gespräche mit dem Unternehmen konnten nicht alle strittigen Punkte geklärt werden, weshalb die AK rechtliche Schritte einleitete. Sie klagte und führte einen Verbandsprozess gegen das Unternehmen – mit Erfolg. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte: Die Estrella darf bestimmte, als unzulässig erkannte Vertragsbestimmungen in Wohnungsmietverträgen mit Konsumenten im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht mehr verwenden und sich auch nicht darauf berufen.

Wien, Salzburg & Graz: 499 Wohnungsmieter betroffen

Insgesamt sind 499 Wohnungsmieter betroffen, die

  • Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind,
  • einen Mietvertrag mit Estrella abgeschlossen haben,
  • und deren Mietverträge dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen.

Die unzulässigen Klauseln wurden bei sechs neu errichteten Wohnhausanlagen sowie bei vereinzelten Dachgeschoßwohnungen in Altbauten in Wien, Salzburg und Graz verwendet. Die genauen Adressen sind auf der Website der Arbeiterkammer ersichtlich. Es handelt sich um frei finanzierte Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen.

So bekommt man sein Geld

Estrella reagierte nach dem Urteil rasch und unkompliziert, teilt die AK mit. Betroffene Mieter erhalten für die Abrechnungszeiträume 2020 bis 2023 einen Teil der bezahlten Betriebskosten in Höhe von insgesamt rund 1,16 Millionen Euro zurück. Pro Wohnung bzw. Haushalt sind das im Schnitt 2.324 Euro. Betroffene werden in den kommenden Wochen von Estrella schriftlich über die jeweilige Rückzahlung informiert, und das Geld wird schnell und unbürokratisch überwiesen.

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