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Rettungsschirm 2023. Alle Entlastungen im Überblick.
Rettungsschirm 2023. Alle Entlastungen im Überblick.
iStock.com/winyuu

Entlastungen 2023: Ihr Fahrplan zum Geld

20.01.2023 um 11:37, Conny Engl
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Einmalzahlungen, Zuschüsse und die Abschaffung der kalten Progression: Die Entlastungsmaßnahmen der Regierung sollen sich heuer im eigenen Börserl bemerkbar machen. Wer wann wie viel Geld bekommt – ein Fahrplan.

Das tägliche Leben ist teures Gut. Die Preise für Lebensmittel, Benzin, Energie & Co. steigen kontinuierlich. Um die Bevölkerung zu entlasten, hat die Regierung Hilfspakete geschnürt. Wie genau sich Boni & Co. heuer auf den eigenen Kontostand auswirken, haben wir hier zusammengefasst.

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Seit 1. Jänner 2023

Per 1. Jänner 2023 sind einige Änderungen in Kraft, die vor allem Familien und Personen mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen sollen. Auch mit dem Lohnsteuerausgleich lassen sich einige Beträge aus dem Jahr 2022 heuer noch geltend machen.

  • +5,8 Prozent – Anpassung der Sozialleistungen
    Studienbeihilfe, Pensionen, Pflege- und Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag werden ab sofort jährlich an die Inflationsrate angepasst (valorisiert). Heuer bedeutet das eine Steigerung um 5,8 Prozent. Die Mindestpension wurde auf 1.110 Euro erhöht.
  • Bis zu 200 Euro Netzkostenzuschuss
    Dieser jährliche Bonus soll die steigenden Strom- und Energiekosten abfedern – zusätzlich zur Strompreisbremse.
  • Bis zu 500 Euro Strompreisbremse
    Diese ist bereits seit 1. Dezember 2022 in Kraft und soll einem durchschnittlichen Haushalt eine Ersparnis von bis zu 500 Euro pro Jahr ermöglichen.
  • Bis zu 5,3 Prozent netto mehr – Abschaffung der kalten Progression
    sprich: der schleichenden Steuererhöhung. Vor allem jene, die über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügen, profitieren davon.
  • Bis zu 2.000 Euro Familienbonus Plus
    jährlich für Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder über 18 Jahren beträgt der Familienbonus maximal 650 Euro pro Jahr. Wenn der Arbeitgeber den Familienbonus im Vorjahr nicht bereits automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt hat, lässt sich dieser in der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommenssteuererklärung) für 2022, die Anfang 2023 gemacht werden kann, geltend machen. Das Gleiche gilt für Selbstständige.
  • 550 Euro Kindermehrbetrag
    Den Steuerabsetzbetrag können Eltern mit kleinem Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung rückwirkend für 2022 geltend machen.
  • Bis zu 500 Euro einmaliger Teuerungsabsetzbetrag
    Geringverdiener können diesen über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022 beantragen. Pensionisten haben diesen Absetzbetrag als Bonus bereits im September 2022 erhalten.

Februar

Bis zu 500 Euro Klima- und Anti-Teuerungsbonus 2022

All jene, die den Klima- und Anti-Teuerungsbonus noch nicht überweisen bekommen haben, erhalten das Geld im Februar. Der Betrag setzt sich aus je 250 Euro zusammen, in Summe also 500 Euro beziehungsweise für Kinder aus je 125 Euro, sprich 250 Euro. Auch Kinder, die nach dem Stichtag auf die Welt kamen, werden hier nun berücksichtigt.

März

Bis zu 500 Euro Pensionsbonus

Bis zu einer Monatspension von 2.000 Euro brutto (nach Erhöhung ab 2023) werden einmalig 30 Prozent eines Brutto-Monatsbetrags ausbezahlt, maximal 500 Euro.

Bis Juni 2023

Verdoppelung der Pendlerpauschale

Pendler profitieren seit Mai 2022 bis Juni 2023 von einer doppelt so hohen Pendlerpauschale. Der Pendlereuro wurde vervierfacht. Geltend machen können Pendler das über den Arbeitgeber im Zuge der monatlichen Lohnverrechnung oder im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs.

September

100 Euro Schulstartgeld

Wie bereits im Vorjahr erhalten Familien auch 2023 im September ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren. Dank Valorisierung sind das heuer ganz genau 105,80 Euro. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Familienbeihilfe.

Oktober

Regionaler Klimabonus

Im Oktober soll der Klimabonus für das Kalenderjahr 2023 am Konto landen. Dieser ist unterteilt in vier Kategorien und beträgt 100 bis 200 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Wohnsitz beziehungsweise der Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Wiener erhalten 100 Euro, Personen, die in ländlichen Gemeinden wohnen, bis zu 200 Euro. Kinder bis 18 Jahre erhalten jeweils die Hälfte.

Sonstiges

Bis zu 3.000 Euro Mitarbeiter-Prämien

sind auch 2023 steuer- und abgabenfrei.

Tipp

Online-Rechner: Wie genau sich die Entlastungsmaßnahmen der Regierung auf den eigenen Kontostand auswirken, können Sie ganz individuell online berechnen.

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