Entlastungen 2023: Ihr Fahrplan zum Geld
Das tägliche Leben ist teures Gut. Die Preise für Lebensmittel, Benzin, Energie & Co. steigen kontinuierlich. Um die Bevölkerung zu entlasten, hat die Regierung Hilfspakete geschnürt. Wie genau sich Boni & Co. heuer auf den eigenen Kontostand auswirken, haben wir hier zusammengefasst.
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Seit 1. Jänner 2023
Per 1. Jänner 2023 sind einige Änderungen in Kraft, die vor allem Familien und Personen mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen sollen. Auch mit dem Lohnsteuerausgleich lassen sich einige Beträge aus dem Jahr 2022 heuer noch geltend machen.
- +5,8 Prozent – Anpassung der Sozialleistungen
Studienbeihilfe, Pensionen, Pflege- und Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag werden ab sofort jährlich an die Inflationsrate angepasst (valorisiert). Heuer bedeutet das eine Steigerung um 5,8 Prozent. Die Mindestpension wurde auf 1.110 Euro erhöht. - Bis zu 200 Euro Netzkostenzuschuss
Dieser jährliche Bonus soll die steigenden Strom- und Energiekosten abfedern – zusätzlich zur Strompreisbremse. - Bis zu 500 Euro Strompreisbremse
Diese ist bereits seit 1. Dezember 2022 in Kraft und soll einem durchschnittlichen Haushalt eine Ersparnis von bis zu 500 Euro pro Jahr ermöglichen. - Bis zu 5,3 Prozent netto mehr – Abschaffung der kalten Progression
sprich: der schleichenden Steuererhöhung. Vor allem jene, die über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügen, profitieren davon. - Bis zu 2.000 Euro Familienbonus Plus
jährlich für Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder über 18 Jahren beträgt der Familienbonus maximal 650 Euro pro Jahr. Wenn der Arbeitgeber den Familienbonus im Vorjahr nicht bereits automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt hat, lässt sich dieser in der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommenssteuererklärung) für 2022, die Anfang 2023 gemacht werden kann, geltend machen. Das Gleiche gilt für Selbstständige. - 550 Euro Kindermehrbetrag
Den Steuerabsetzbetrag können Eltern mit kleinem Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung rückwirkend für 2022 geltend machen. - Bis zu 500 Euro einmaliger Teuerungsabsetzbetrag
Geringverdiener können diesen über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022 beantragen. Pensionisten haben diesen Absetzbetrag als Bonus bereits im September 2022 erhalten.
Februar
Bis zu 500 Euro Klima- und Anti-Teuerungsbonus 2022
All jene, die den Klima- und Anti-Teuerungsbonus noch nicht überweisen bekommen haben, erhalten das Geld im Februar. Der Betrag setzt sich aus je 250 Euro zusammen, in Summe also 500 Euro beziehungsweise für Kinder aus je 125 Euro, sprich 250 Euro. Auch Kinder, die nach dem Stichtag auf die Welt kamen, werden hier nun berücksichtigt.
März
Bis zu 500 Euro Pensionsbonus
Bis zu einer Monatspension von 2.000 Euro brutto (nach Erhöhung ab 2023) werden einmalig 30 Prozent eines Brutto-Monatsbetrags ausbezahlt, maximal 500 Euro.
Bis Juni 2023
Verdoppelung der Pendlerpauschale
Pendler profitieren seit Mai 2022 bis Juni 2023 von einer doppelt so hohen Pendlerpauschale. Der Pendlereuro wurde vervierfacht. Geltend machen können Pendler das über den Arbeitgeber im Zuge der monatlichen Lohnverrechnung oder im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs.
September
100 Euro Schulstartgeld
Wie bereits im Vorjahr erhalten Familien auch 2023 im September ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren. Dank Valorisierung sind das heuer ganz genau 105,80 Euro. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Familienbeihilfe.
Oktober
Regionaler Klimabonus
Im Oktober soll der Klimabonus für das Kalenderjahr 2023 am Konto landen. Dieser ist unterteilt in vier Kategorien und beträgt 100 bis 200 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Wohnsitz beziehungsweise der Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Wiener erhalten 100 Euro, Personen, die in ländlichen Gemeinden wohnen, bis zu 200 Euro. Kinder bis 18 Jahre erhalten jeweils die Hälfte.
Sonstiges
Bis zu 3.000 Euro Mitarbeiter-Prämien
sind auch 2023 steuer- und abgabenfrei.
Tipp
Online-Rechner: Wie genau sich die Entlastungsmaßnahmen der Regierung auf den eigenen Kontostand auswirken, können Sie ganz individuell online berechnen.