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Verschiedene Marken Dosenbier in einem Supermarkt, darunter Gösser und Puntigamer
Der Brau Union steht jetzt eine Millionenstrafe ins Haus, Konkurrent Stiegl ist wenig überrascht.
Der Brau Union steht jetzt eine Millionenstrafe ins Haus, Konkurrent Stiegl ist wenig überrascht.
FOLTIN Jindrich / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com

Bier-Kartell: Brau Union droht Mega-Strafe

20.06.2024 um 11:32, Stefanie Hermann
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Österreichs größtem Bierkonzern, der Brau Union, droht wegen Kartellverstößen eine Milliardenstrafe. Konsumenten und Wettbewerber sind gleichermaßen betroffen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verlangt eine Geldbuße gegen die Brau Union wegen Verstößen gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot. Österreichs größter Bierkonzern soll seine marktbeherrschende Stellung massiv missbraucht haben.

Massive Vorwürfe

Die erhobenen Vorwürfe haben es in sich: Die Zuwiderhandlungen betreffen die Herstellung und den Vertrieb von Bier sowie anderen Getränken und umfassen wettbewerbsbeschränkende Alleinbezugsverpflichtungen, Markenzwang, Kopplungsbindungen, Markt- und Kundengruppenaufteilungen sowie den Austausch strategischer Daten mit Wettbewerbern. Getränkeabnehmern soll gedroht worden sein, ihnen kein Bier mehr zu verkaufen, wenn sie nicht auch andere Getränke von der Brau Union beziehen würden. Zusätzlich wurden die Abnehmer dazu verpflichtet, keine Getränke anderer Wettbewerber im Sortiment zu führen oder den überwiegenden Teil des Sortiments über die Brau Union abzudecken.

Historische Hausdurchsuchung

Der Fall hat historisches Ausmaß: Erstmals hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Ab Oktober 2021 sind bei der BWB vermehrt anonyme Beschwerden über das Verhalten des Bierkonzerns eingegangen. Im April 2022 entschließen sich die Wettbewerbshüter für eine Hausdurchsuchung bei der Brau Union. Sichergestellt werden physische und elektronische Daten. Das Ergebnis: Auf 260 Seiten und mit nicht weniger als 145 Beilagen sind die Vorwürfe penibel dokumentiert.

Milliardenstrafe steht ins Haus

Für Mutterkonzern Heineken könnte das Vergehen seiner Tochter zum veritablen Ärgernis werden. Bemessen wird eine etwaige Strafe nämlich am Umsatz des Gesamtunternehmens. Sprich: Eltern haften für ihre Kinder. Im Falle einer Verurteilung kann das Kartellgericht Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes verhängen. Biergigant Heineken hat zuletzt 36 Milliarden Euro erwirtschaftet. Kommt es hart auf hart, steht dem niederländischen Getränkeimperium damit eine rekordverdächtige Strafzahlung von bis zu 3,6 Milliarden Euro ins Haus.

Hintergrund zur Brau Union

Ursprünglich ist die Brau Union 1998 durch die Fusion der Österreichischen Brau AG und Steirerbrau entstanden. Seit 2003 gehört sie zum weltweiten Heineken-Konzern. Zu Österreichs größtem Bierunternehmen gehören unter anderem Marken wie Gösser, Puntigamer, Wieselburger, Reininghaus, Villacher und Zipfer. Vertrieben werden unter anderem auch Produkte internationaler Erzeuger sowie sonstige Getränke wie Cider, Wein, Sekt und alkoholfreie Getränke. Der Umsatz der österreichischen Tochter betrug 2022 rund 850 Millionen Euro.

Konsequenzen für Konsumenten

Nicht nur Mitbewerber, auch für Konsumenten könnte das Folgen gehabt haben. Marktmachtmissbrauch führt nicht nur zu weniger Produkten in den Regalen, sondern möglicherweise auch zu höheren Preisen. Für das Konkurrenzangebot entsteht deutlich höherer Druck. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass sich in den kommenden Monaten Wettbewerber mit Folgevorwürfen melden könnten.

Reaktionen der Konkurrenz

Konkurrenten wie Stiegl und Ottakringer zeigen sich jedenfalls wenig überrascht von den Vorwürfen gegen die Brau Union. Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder Kritik an der Marktmacht der Brau Union geübt.

Brau Union spricht von Missverständnis

Die Brau Union spricht in einem schriftlichen Statement von einem grundlegenden Missverständnis hinsichtlich der Organisation der Zusammenarbeit mit Distributions- und Logistikpartnern. "Wir sind überrascht, dass uns noch andauernde Verletzungen vorgeworfen werden, da wir – trotz mehrfacher Anfragen – von der BWB keine konkreten Hinweise für unmittelbar notwendige Maßnahmen erhalten haben", schreibt die Brau Union. "Wir vertreten unter anderem den Standpunkt, dass den Bedenken der BWB ein grundlegendes Missverständnis hinsichtlich der Organisation der Zusammenarbeit mit unseren Distributions- und Logistikpartnern zugrunde liegt." Man wolle eng und transparent mit den Behörden kooperieren und die Vorwürfe lückenlos aufklären.

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