Fuhrparkmanagement: Jede Menge Kies für Strom
Elektroautos haben viele interessante Eigenschaften – vom lautlosen und trotzdem dynamischen Fahren bis hin zur höheren Energieeffizienz. Darüber hinaus gibt es bereits seit mehreren Jahren Förderungen für den Kauf und Betrieb auf E-Autos, die seit Jahren in der Zulassungsstatistik – wenn auch von einem niedrigen Niveau aus – massiv zulegen konnten. So erhalten Privatpersonen beim Kauf eines Elektroautos 5.400 Euro Förderung vom Bund und dem Fahrzeughandel, für Plug-in-Hybride gibt es 2750 Euro und auch die Anschaffung einer Wallbox wird unterstützt.
Ankaufsförderung vom Bund
Darüber hinaus erhalten auch heimische Unternehmen im Rahmen der Bundesförderinitiative eine Ankaufsförderung: 2.000 Euro für reine Elektroautos für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Car-Sharings und E-Taxis. Dabei werden Neufahrzeuge und Vorführer bis zu einem Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro gefördert. Entscheidet sich etwa ein Betrieb für einen iX3 (59.990 Euro Basispreis) gibt es 2.000 Euro Förderung. Wie lange ist laut aktuellem Förderprogramm Zeit dafür? So lange „Budget vorhanden ist“, steht in den Förderrichtlinien, längstens bis 31. März 2024.
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NoVa-befreit
Zusätzlich gibt es noch weitere Förderungsmöglichkeiten – vor allem steuerlich sind E-Autos für Unternehmen begünstigt. Firmen können beispielsweise bis zu einem gewissen Kaufwert einen Vorsteuerabzug geltend machen – und so bis zu 6.666,67 Euro bei der Anschaffung sparen. Darüber hinaus entfällt der Sachbezug, wenn das Dienstauto ein Elektroauto ist. Unternehmen ersparen sich pro Auto bis zu 3.800 Euro, Dienstnehmer bis zu 5.800 Euro jährlich. Die einmalige Normverbrauchsabgabe (NoVA) gibt es nicht und von der laufend (also jährlich) zu entrichtenden motorbezogenen Versicherungssteuer sind Elektroautos ebenfalls befreit. Und die Mineralölsteuer ist auch kein Thema, denn die Autos fahren ja mit Strom und nicht mit Diesel oder Benzin.
Vorsteuerabzug für Unternehmen
Der Vorsteuerabzug für Unternehmer gliedert sich übrigens wie folgt: Bis 40.000 Euro Anschaffungskosten gibt's den vollen Abzug, ab 40.000 Euro Anschaffungskosten ist ein Eigenverbrauch anzusetzen und ab 80.000 Euro Anschaffungskosten ist kein Abzug mehr möglich.
EPU
Interessant ist aus steuerlicher Sicht ein E-Auto auch für Einpersonenunternehmen (EPU). Wird ein dem EPU zurechenbares E-KFZ aufgrund der Jahreskilometerleistung zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, befindet es sich im Betriebsvermögen. Damit sind grundsätzlich alle Aufwendungen oder Ausgaben des zum Betriebsvermögen gehörenden Elektroautos abzugsfähig.
Infrastruktur
Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist auch förderfähig und zwar unabhängig vom Fahrzeugkauf. Eine solche Wallbox muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber gemeldet werden. Weiters muss die Ladeinfrastruktur kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein. Je nach Art der Infrastruktur (Gleichstrom – Wechselstrom, öffentlich zugängig – nicht öffentlich zugängig) gibt’s zwischen 900 und 30.000 Euro. Die Einreichung erfolgt dabei nach Installation der Ladesäule. Infos dazu sind online aufabrufbar. Und nur zur Info: Geförderte E-Autos und Wallboxen müssen vier Jahre beim Unternehmen in Betrieb gehalten werden.
KMU
„Grundsätzlich können wir auf Basis unserer Erfahrung sagen, dass umweltfreundliche Mobilitätslösungen für alle Unternehmen und Betriebsgrößen ein attraktives Zukunftsthema sind. Nicht nur Großunternehmen, auch Klein- und Mittelbetriebe haben verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements umweltfreundliche Mobilitätsprojekte umzusetzen“, sagt Gilbert Gugg vom Wiener Beratungsunternehmen Herry Consult im Gespräch mit dem Magazin.
Energiesparend
Auch bei E-Pkw steigt der Energiebedarf mit Gewicht, Größe, Motorisierung. Aus Sicht des VCÖ sollte es vor allem bei Firmenwagen Anreize geben, energiesparende Modelle zu wählen. Deshalb soll sowohl bei Förderungen als auch bei der Steuerbegünstigung von Firmenwagen der Energieverbrauch des Pkw berücksichtigt werden.
TELEMATIK
Softwarelösungen
Im Flotten- und Transportsektor werden Telematikdienste immer wichtiger. Denn die Flottenmanager der Betriebe müssen auch vermehrt darauf achten, dass sie die richtige Technologie einsetzen, um ihre Effizienz zu steigern. „Mithilfe von Telematik-Technologien werden Fuhrparkbesitzer ihren Fokus von der reinen Verfolgung hin zu wissensbasierter Intelligenz verlagern“, weiß Sergei Kostenko von der Telematikplattform Wialon. Dabei seien Flottenmanagementsysteme von entscheidender Bedeutung. Der Trend geht laut Kostenko dabei in Softwarelösungen, die die täglichen Arbeitsabläufe von Flottenbetreibern erkennen, Routinen automatisieren und Folgeaktionen vorhersagen und empfehlen bis hin zur automatischen Verarbeitung von Warnmeldungen.
Vor- und Nachteile E-Autos
- Kauf ist mit bis zu 2000 Euro förderbar
- Keine Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Keine motorbezogene Versicherungssteuer
- Keine Mineralölsteuer
- Vorsteuerabzugsfähig
Zukunft Fuhrpark
Wie sich die E-Mobilität im Bereich Unternehmensfuhrpark in den nächsten Jahren entwickeln wird? Darüber haben wir mit Katharina Williamson von Kia Austria gesprochen.