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Ein Mann mit Handschellen
Für die Jugendlichen klickten zum wiederholten Mal die Handschellen. (Symbolbild)
Für die Jugendlichen klickten zum wiederholten Mal die Handschellen. (Symbolbild)
BrianAJackson/istockphoto.com

Selbstjustiz: Jugendliche Sittenwächter verurteilt

16.02.2024 um 08:01, Anna Kirschbaum
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In Wien haben sich zwei Burschen als selbsternannte Sittenwächter aufgespielt. Sie haben einen Gleichaltrigen brutal zusammengeschlagen.

Zwei Jugendliche sind am Wiener Landesgericht zu bedingten Haftstrafen von sechs bzw. zehn Monaten verurteilt worden. Der 16- und 20-Jährige haben sich im Mai 2023 als Sittenwächter aufgespielt und einen 16-Jährigen brutal zusammengeschlagen.

Sex-Video als Grund

Die Burschen hatten vermutet, ihr Opfer sei in einem viral gegangen Video zu sehen. Der Clip zeigt einen jungen Mann beim Sex mit einer Elfjährigen. Der 16-Jährige versicherte mehrfach, er sei nicht der Gesuchte. Dabei verwies er unter anderem darauf, dass er selbst keine Narben habe.

Versuchte Selbstjustiz

Das hat die Jugendlichen nicht daran gehindert, zur Selbstjustiz zu schreiten. Sie zerrten ihn von einer Bank im Wiener Max-Winter-Park und zwangen ihn, mit ihnen mitzukommen. Hilfe hatten sie dabei von einem dritten jungen Mann, dessen Fall separat verhandelt wird. In einem leerstehenden Gebäude zückten sie zwei Pistolen und bedrohten ihn damit, ihm ein "Loch im Bein" zu verpassen, sollte er zu fliehen versuchen. Er solle zugeben, dass er der Mann im Video sei.

Bedroht und zusammengeschlagen

Der Bedrängte bestritt es weiter, die Jugendlichen legten mit ihrer Einschüchterung nach, setzten ihm die Pistole an die Schläfe, eine zweite drückten sie ihm gegen den Bauch. Als er weiter kein "Geständnis" ablegen will, kassiert er einen Faustschlag gegen den Kopf, bereits am Boden liegend mehrere heftige Fußtritte. Kurz darauf fliehen sie.

Burschen sind geständig

Die Burschen sind vor Gericht keine Unbekannten, beide haben bereits Vorstrafen wegen Raubes. Vor dem Schöffensenat zeigten sie sich umfassend geständig, was die Richterin als Milderungsgrund bei der Urteilsverlesung nennt. Die Schuldsprüche wegen schwerer Nötigung und - bezogen auf das fremde Handy, das einer der beiden im Davonlaufen in ein Gebüsch geworfen hatte - dauernder Sachentziehung sind bereits rechtskräftig.

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