Schutzgeld-Erpressung: Schläger tyrannisiert Wien-Donaustadt
Am Wiener Landesgericht wurde am Mittwoch ein Fall von Schutzgeld-Erpressung unter Jugendlichen verhandelt. Wichtige Fragen sind weiter offen.
Netz aus Angst und Bedrohung
In Wien-Donaustadt hat sich im April 2023 ein bedrohliches Szenario unter Jugendlichen entwickelt. Ein 16-jährige Bursche hat eine Snapchat-Gruppe mit dem Namen "Geld kassieren" eingerichtet. Darin fordert er von anderen Jugendlichen aus seinem Grätzel Schutzgeld. Zahlungen von 15 bis 20 Euro pro Woche wurden gefordert, andernfalls drohte Gewalt. Um seine Opfer unter Druck zu setzen, stellte er ein Video einer Prügelattacke auf die Plattform.
Ein Video als Beweismittel
Vor Gericht dient besagtes Video als Beweismittel. Es zeigt den Hauptverdächtigen, wie er einen anderen Jugendlichen schlägt und tritt. Das Video hat für weit verbreitete Angst und Einschüchterung unter den Jugendlichen gesorgt. Das Opfer aus dem Video selbst war zu verängstigt, um zur Polizei zu gehen. Der körperliche Angriff sei bereits die zweite physische Attacke gewesen. Ein erster Versuch des Schlägers wurde durch das Einschreiten mehrerer Erwachsener unterbrochen.
Angst und Anzeige
Ein anderer unter Druck gesetzter 16-Jähriger vertraute sich aber kurz darauf seinem Vater an. Sie erstatten Anzeige. "Jeder kannte das Video. Das Video war nicht schön. Jeder hatte Angst", so der Jugendliche im Zeugenstand. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Anzeige wurde die Snapchat-Gruppe gelöscht. Laut polizeilichem Aktenvermerk ließ sich der Administrator im Nachhinein nicht ausforschen, da "die Identität nach den Regeln des Snapchat-Unternehmens nicht ermittelbar" sei.
Täter ist unauffindbar
Trotz des Videobeweises und Hinweisen von Zeugen, die behaupten, den Aufenthaltsort des Täters zu kennen, bleibt der Hauptverdächtige für die Polizei unauffindbar. Dies wirft Fragen auf über die Herausforderungen, die soziale Medien und digitale Plattformen wie Snapchat für die Strafverfolgungsbehörden darstellen, insbesondere wenn es um die Ermittlung der Identität von Nutzern geht. Ebenfalls nicht klar ist, wieso mehrere Zeugen angeben, den Aufenthaltsort zu kennen, die Polizei ihn aber nicht ausforschen konnte. Ein Laienrichter erlaubte sich abschließend eine nahe liegende Frage: "Warum ist dieser Kerl unauffindbar?" "Die Polizei hat eh ermittelt, ist aber nicht weitergekommen", erwiderte die vorsitzende Richterin.
Der Fall des eingeschüchterten Sammlers
Die Verhandlung selbst drehte sich um einen 16-Jährigen, der beschuldigt wurde, das Schutzgeld zu sammeln und ausgeforscht worden konnte. Er stand wegen Beteiligung an der Schutzgelderpressung vor dem Schöffensenat, wo er sich "nicht schuldig bekannte". Er sei ohne sein Zutun zu besagter Snap-Chat-Gruppe zugefügt worden und selbst unter Druck gesetzt worden. Der nach wie vor gesucht Tatverdächtigte hätte ihm gesagt, er müsse nicht zahlen, wenn er dafür das Geld kassiere. Der Angeklagt wurde rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht gestand ihm entschuldigenden Notstand zu.