„Griss“ und „Gfrett“ um Kleingarten
Raus aus dem Betonblock. Raus ins beschauliche Grün. Ganz ohne die Stadt verlassen zu müssen: Die Datscha an der Donau, in Form eines Kleingartens in Kaisermühlen, das klingt für viele verlockend. Allein das Angebot ist es längst nicht mehr – was die Preise, aber auch die Wartezeiten für Kauf- und Pachtverträge betrifft.
Verkaufspreise fast verdoppelt
In den letzten fünf Jahren haben durchschnittlich 200 Kleingärten den Eigentümer gewechselt, wie Immobilienspezialist Andreas Millonig von ImmoUnited auflistet. Die meisten zuletzt in Donaustadt, Hietzing und Penzing. Mussten im Jahr 2015 für die Wiener Wunschimmobilie – mit Wohlfühlfaktor wie gewünschtem Gemeinschaftssinn – im City-Schnitt 416 Euro für den Quadratmeter hingeblättert werden, hatten Schrebergarten-Fans im letzten Jahr mit 802 Euro fast doppelt so viele Scheine aus dem Börserl ziehen müssen. Und die Brieftasche muss wohl demnächst noch praller gefühlt sein. Auch angesichts des von der Stadt verhängten Verkaufsstopps, der seit Februar fix ist. Damit sind 13.000 Parzellen weg vom Käufermarkt. Private, die auf Haus und Grün wieder verzichten wollen, haben wohl gute Verhandlungskarten – und eine lange Liste an Interessenten.
Pacht? Bitte warten
Aber auch Pachtwillige müssen sind in Geduld üben. „Die Wartezeit liegt momentan wohl bei knapp zehn Jahren“, weiß Wilhelm Wohatschek, Präsident des Zentralverbands der Kleingärtner und Siedler Österreichs. Da in den letzten Jahren keine neuen Kleingartenanlagen aufgeschlossen wurden, seien in vielen der knapp 250 Vereinen „Listen bereits so voll“, dass viele gar keine neuen Anmeldungen mehr annehmen würden. In manchen Anlagen würden Kleingärten zudem nicht an „fremde Personen“ weitergeben, wie Wohatschek sagt. „Das Bundeskleingartengesetz gibt ja die Möglichkeit, dass Familienangehörige die Pachtrechte an einer Parzelle übernehmen können, sei es nach Tod des Pächters oder auch schon zu Lebzeiten.“
Die Wartezeit liegt momentan wohl bei knapp zehn Jahren. Wilhelm Wohatschek
„Kleingarten ist kein Spekulationsobjekt“
Steht ein Pächterwechsel an, muss ein verpflichtendes Schätzgutachten des Kleingartens erstellt werden, das den Aufwandersatz bei Rücklage der Pachtrechte ermittelt. „Es darf auch nur zu diesem Wert weitergegeben werde“, erinnert der Experte. „Erfährt der Zentralverband, dass ein scheidender Pächter einen weit überhöhten Aufwandersatz verlangt, also spekuliert, kann die Parzelle nur noch an den Zentralverband zurückgegeben werden, der dann gemäß dem Gutachten auszahlt.“ Erst danach werde die Parzelle neu vergeben. Damit werde einer etwaigen Überzahlung ein Riegel vorgeschoben. „Unsere Pächter zahlen einen sehr moderaten Pachtzins für einen Kleingarten in Wien. Unter diesem Blickpunkt ist es dann jedenfalls nicht einzusehen, dass jemand bei der Rücklage seiner Pachtrechte auch noch einen unrechtmäßigen Profit machen will.“