Mehr Strafen? Aktion scharf in Kurzparkzonen
Mit der Ausdehnung der Kurzparkzone auf fast ganz Wien, dürfte laut ÖAMTC die Zahl der ausgestellten Strafmandate in die Höhe schnellen. Neben „Ersttätern“, die auf den ab 1. März gültigen Parkschein vergessen haben oder schlichtweg vergessen haben, ihren Pickerl-Antrag rechtzeitig zu stellen, lauern auch sonst viele Parkfallen, die schnell ins Geld gehen können.
ÖAMTC-Jurist: Verstärkte Kontrollen ab März
In vielen Straßenzügen am Stadtrand sei ein legales Parken oft gar nicht möglich – meistens aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite, betont Martin Hoffer, Jurist beim Mobilitätclub. „Dieser Zustand wurde über Jahrzehnte nur selten beanstandet. Infolge der bald massiv verstärkten Kontrollen durch die Parkraumüberwachung wird sich das ab März erheblich ändern.“ Er appelliert an die Stadt und ihre Parksheriff nicht gleich mit Einführung der erweiterten Parkraumbewirtschaftung den Strafblock zu zücken, sondern es in einer Gewöhnungsphase bei Abmahnungen zu belassen.
Schmale Straßen: Vorsicht Falle!
Besonders in Wohngebieten mit schmalen Straßen sollten potenzielle Parker lieber genauer schauen: „Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr müssen beim Parken immer zwei Fahrstreifen frei bleiben, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen nichts anderes ergibt. Aber auch in Einbahnstraßen kann es zu eng werden“, sagt Hoffer.
Tabu: Grünstreifen und Schotterflächen
Wer auf angrenzende Grünstreifen oder Schotterflächen ausweicht ist laut dem Juristen ebenfalls nicht aus dem Schneider. „Die Benützung des Banketts ist nach der StVO verboten. Darüber hinaus wurde das Abstellen von Fahrzeugen auf einem Grünstreifen in der Vergangenheit immer wieder nach der Wiener Grünanlagenverordnung gestraft.“ Sein Tipp: Besonders in der gewohnten Umgebung lieber genaue aufpassen und letztendlich kostspielige Fehler beim Parken vermeiden.