Corona-Regeln: Das gilt ab 1. Juni
Die neuen „Corona-Sommer-Regeln“ sind in Kraft. Die Stadt Wien, die unter Bürgermeister Michael Ludwig seit vielen Monaten einen schärfen Kurs als der Bund fährt, trägt diesmal die nationalen Maßnahmen weitgehend mit. Dennoch gibt es Ausnahmen, wie die neue Verordnung zeigt, die bis 23. August gilt.
Öffis: Maskenpflicht bleibt
Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt, muss weiter eine FFP2-Maske tragen. Das gilt weiterhin auch in den Stationen, auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Bahnhöfen.
Apotheke: Zutritt nur mit Maske
In Wiener Apotheken bleibt die FFP2-Maske Pflicht. „Nicht zuletzt, weil Apotheken auch COVID-Teststationen sind, in denen Verdachtsfälle abgeklärt werden“, wie die Stadt begründet. Das gelte sowohl für die Kunden als auch das Personal, sofern nicht anderweitig geeignete Schutzmaßnahmen etabliert sind.
Spital, Heim- und Pflegehäuser: PCR-Test
Die quantitative Beschränkung von Besuchen wurde aufgehoben. Die PCR-Testpflicht beim Betreten von bettenführenden Krankenanstalten und Alten- und Pflegewohnhäusern bleibt aber bestehen. Damit ist ein Zutritt weiterhin nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.