"Wie im Horrorfilm": Täter beschreibt Mord an Ex-Politiker
Nach der Tötung eines 75-jährigen Ex-Gemeindepolitikers im Tiroler Völs im November 2023 hat sich am Donnerstag ein tatverdächtiger 52-Jähriger am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des Mordes verantworten müssen. Dem geständigen Mann wurde vorgeworfen, dem Opfer mit einem axtähnlichen Gegenstand im Kopf- und Halsbereich tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Im Prozess war vor allem seine Zurechnungsfähigkeit im Fokus. Diese war laut Gutachterin gegeben.
Schockierende Details
Noch vor den Ausführungen der renommierten psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner beschrieb der 52-Jährige vor Richterin Andrea Wegscheider und den Geschworenen den Tathergang am 29. November 2023. "Er hat mich an diesem Tag auf einen Kaffee besucht", sagte der Angeklagte über die getötete Person, die er einen ehemaligen Freund nannte. Es ging später bei den Gesprächen um eine "Grundstücksumwidmung", im Rahmen derer ihm sein Gegenüber "gedroht" und zum "Verkaufen gezwungen" habe. "Ich habe ihm klar zum verstehen gegeben, dass ich nicht verkaufen will", betonte er.
Danach sei alles schnell gegangen. "Ich nahm schließlich voller Wut das erstbeste Werkzeug und habe ihm fest auf den Schädel geschlagen", sagte der Angeklagte. "Obwohl er ein Freund war, wollte er mich erpressen", führte der Mann den Grund dafür aus. Auf die Frage von Wegscheider, ob er ihn denn umbringen habe wollen, antwortete der Mann ausweichend: "Ich habe einfach zugeschlagen und nicht über die Folgen nachgedacht." Die Tat sei jedenfalls "nicht geplant gewesen".
Extrem Gewaltanwendung
Zu Beginn der Verhandlung beschrieb Staatsanwalt Joachim Wüstner die Bluttat: "Es war wie in einem Horrorfilm." "Der Schädel war zertrümmert, die Adern durchtrennt", führte er zur gewaltvollen Tötung des Völser Ex-Gemeindepolitikers, die in der Wohnung des Angeklagten stattgefunden hatte, aus. Der Angeklagte habe mit dieser Tat einen "verdienten Gemeindebürger" abrupt aus dem Leben gerissen. Ein psychiatrisches Gutachten würde zeigen, dass der 52-Jährige zwar unter einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" leide, zum Tatzeitpunkt allerdings zurechnungsfähig gewesen sei.
Anwalt: Mandant sei "massiv suizidgefährdet"
Dem widersprach der Verteidiger des Mannes, Albert Heiss, vehement. "Mein Mandant kann aufgrund seiner Krankheit nicht verurteilt werden", sagte er. Er sei "massiv suizidgefährdet" und gehöre in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner - das eben die Zurechnungsfähigkeit des Mannes attestiert - sei diesbezüglich problematisch und durchaus zweifelhaft: "In der Psychiatrie wurde meinem Mandanten etwa schon eine paranoide Schizophrenie attestiert". Auch im Vorfeld der Verhandlung hatte Heiss dieses Gutachten bereits angezweifelt und wollte ursprünglich ein Gegengutachten in Auftrag geben.
Schwere Kindheit
Der Mann sei zweifellos "schwer depressiv" und würde sich in Haft wohl rasch "suizidieren", meinte der bekannte Tiroler Anwalt. Den Zustand seines Mandanten erklärte er auch mit seiner schweren Kindheit: "Sein Vater und seine Mutter haben sich umgebracht und er war seit seiner frühen Jugend auf sich allein gestellt".
Persönlichkeitsstörung
Gutachterin Kastner stellte bei der Erläuterung ihres Gutachtens alle während der Verhandlung in den Raum gestellten Erkrankungen in Abrede: "Er leidet weder unter Wahnvorstellungen noch unter einer Schizophrenie", hielt sie fest. "Er leidet aber unter einer schwerwiegenden, nachhaltigen Persönlichkeitsstörung." Das sei aber keine Krankheit per se, sondern lasse sich meist - so auch in diesem Fall - aus der Lebensgeschichte der Klienten heraus erklären.
"Die bisherige Biografie des Angeklagten war eine Aneinanderreihung von Katastrophen", so die Expertin. Er habe früh Vater, Mutter und Schwester verloren und war "auf sich alleingestellt". Das erkläre auch seine Persönlichkeitsstruktur und Verfasstheit. Außer Frage stehe aber, dass er zum Tatzeitpunkt wusste, "wer ihm gegenübersteht, wer er selbst ist und was er tut." Zudem sei der 52-Jährige nicht "gefährlich" und müsse somit nicht in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden.
Zeugen enthalten sich der Aussage
Vor dem Gutachten von Kastner hatten sich zwei als Zeugen geladene Psychiaterinnen ihrer Aussagen enthalten. Sie hatten den Angeklagten in der Psychiatrie unter anderem eine "wahnhafte Störung" oder auch "Schizophrenie" attestiert und waren vom Verteidiger als Zeugen beantragt worden.
Opfer und Täter kannten sich gut
Als Grund für die Tat gab der Einheimische in seinen Einvernahmen vor der Verhandlung bisher an, mit Grundstücksgeschäften unzufrieden gewesen zu sein, die er in der Vergangenheit in bzw. mit der Gemeinde abgeschlossen hatte. Der Leichnam des ehemaligen langjährigen Kommunalpolitikers war am 6. Dezember 2023 in einem Nebengebäude des Grundstücks des Beschuldigten gefunden worden - und zwar eine Woche nach dessen Tod, wie eine Obduktion ergab. Der nunmehr Angeklagte wurde am selben Tag festgenommen. Opfer und mutmaßlicher Täter hatten einander viele Jahre lang gekannt. Im Falle einer Verurteilung droht dem 52-Jährigen bis zu lebenslanger Haft.
Hinweis: Täter vertraute sich Bekannten an
Die Polizei war dem 52-Jährigen nach einem entsprechenden Hinweis auf die Spur gekommen. Der Tatverdächtige hatte sich einem Bekannten anvertraut, der sich an die Exekutive wandte. Diese fuhr anschließend nach Völs zu seiner Wohnadresse. Nach seiner Festnahme führte der Mann die Ermittler zu jenem leer stehenden Nebengebäude auf seinem Grundstück, wo die Leiche gefunden wurde.